Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Auflösungsverschulden
Insolvenz des Nachfolgemieters
08.03.2001 (GE 5/2001, 324) Wenn der Mieter eines langfristigen Mietvertrages durch eigenes Verschulden eine fristlose Kündigung veranlaßt, muß er für den Mietausfall einstehen. Er haftet auch für die Insolvenz des Nachfolgemieters.
Der Fall: Die Mieterin war mit der Mietzahlung in Verzug gekommen, so daß der Vermieter fristlos kündigte. Um den Schaden gering zu halten, vermietete er die Räume weiter, hatte aber wiederum Pech, weil die Nachmieterin insolvent wurde. Den Mietausfall machte er gegen die Erstmieterin geltend.

Das Urteil: Mit Urteil vom 18. Januar 2001 gab das OLG Düsseldorf der Klage statt und verwies auf die ständige Rechtsprechung, wonach in einem solchen Fall der Vermieter einen Anspruch aus positiver Vertragsverletzung auf Ersatz des Mietausfalls hat. Wenn der Nachmieter nicht zahlt oder insolvent wird, ist das Risiko des vertragsbrüchigen Erstmieters, der den Kündigungsfolgeschaden bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragszeit zu ersetzen hat.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 2001 - 10 U 152/99 - Wortlaut GE 5/2001, Seite 345