Archiv / Suche
Euro-Einführungsgesetz
23.02.2001 (GE 4/2001, 234) Das Bundeskabinett hat das Neunte Euro-Einführungsgesetz verabschiedet.
Mit diesem Gesetz werden in über 50 Gesetzen und Verordnungen DM-Beträge und Gebühren auf Euro umgestellt. Die Beträge werden im Grundsatz centgenau umgerechnet, so daß es zu keiner Verteuerung kommen wird. Die „Signalbeträge“ genannten „glatten“ Beträge (z. B. 10, 50, 100 Einheiten) werden sogar billiger. Damit diese Beträge auch in Zukunft „glatt“ sind, werden sie und ein Teil der Gebühren durch Neufestsetzung im Verhältnis 2 DM = 1 Euro umgestellt. Das bedeutet eine Ermäßigung von 2,2 % im Vergleich zur exakten Umrechnung.