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Versicherung hilft nicht gegen COVID-Pandemie
Betriebsschließung
28.02.2022 (GE 3/2022, S. 130) Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass einem Versicherungsnehmer auf der Grundlage der üblicherweise vereinbarten Versicherungsbedingungen keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte zustehen.
Der Fall: Der Kläger hält bei dem beklagten Versicherer eine Betriebsschließungsversicherung. Er begehrt die Feststellung, dass der beklagte Versicherer verpflichtet ist, ihm aufgrund der Schließung seines Restaurants eine Entschädigung aus dieser Versicherung zu zahlen. Dem Versicherungsvertrag liegen die ZBSV 2008 zugrunde, die Covid-19 nicht erwähnen (können).
Das Urteil: Dem Kläger stehen gegen die Beklagte keine Ansprüche zu, weil eine Betriebsschließung zur Verhinderung der Verbreitung der Krankheit COVID-19 oder des Krankheitserregers SARS-CoV-2 mangels ausdrücklicher Erwähnung in den Versicherungsbedingungen der ZBSV 2008 nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist.
BGH, Urteil vom 26. Januar 2022 - IV ZR 144/21 -
Das Urteil: Dem Kläger stehen gegen die Beklagte keine Ansprüche zu, weil eine Betriebsschließung zur Verhinderung der Verbreitung der Krankheit COVID-19 oder des Krankheitserregers SARS-CoV-2 mangels ausdrücklicher Erwähnung in den Versicherungsbedingungen der ZBSV 2008 nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist.
BGH, Urteil vom 26. Januar 2022 - IV ZR 144/21 -
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