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Mängelliste eines dreisten Mieters
09.10.2000 (GE 19/2000, 1276) Da ist uns aber ein Stein vom Herzen gefallen: Steffi Graf, die größte Tennisspielerin aller Zeiten, ist nach ihrem Kummer mit dem Finanzamt doch nicht so mittellos, wie viele ihrer Fans befürchtet hatten.
Sie besitzt nämlich seit 1997 in Köpenick (Straße am Krusenick) ein Miethaus mit 30 Wohnungen - Wasserblick auf die Alte Spree inklusive. Da sollte man meinen, die Mieter sind zufrieden. Aber nein, es gibt Ärger. Und der heißt Horst Krause, war früher Flugzeugingenieur bei der DDR-Fluggesellschaft Interflug und ist jetzt Rentner. Und die haben bekanntlich viel Zeit. Und wenn da jemand ist, der früher durch die Welt fliegen durfte und jetzt nicht mehr, und auf der anderen Seite jemand, der immer noch durch die Welt fliegen darf, weil er die Kohle dazu hat, darf der Vorhang aufgehen: Bühne frei für Mieter Krause. Der hat eine umfangreiche Mängelliste aufgestellt. Vom viel zu kleinen Schrank in der Einbauküche über falsch installierte Außenjalousien bis hin zu der unglaublichen Tatsache, daß der Aktivkohlefilter in der Umlufthaube der Küche nicht ständig erneuert wird. Der Gipfel war allerdings die Forderung nach dem Bau einer Brücke. Nämliche Forderung richtete er an die Adresse der Tennisspielerin. Dies deshalb, weil in einem Prospekt über die gesamte Wohnanlage eine schöne Fußgängerbrücke über die Alte Spree abgebildet war, die es aber immer noch nicht gibt. Und die, so Mieter Krause, müsse doch nun bitteschön Steffi Graf bauen.
Kostenpunkt: 2,2 Mio. DM. In Amerika hätte so eine Klage sogar Chancen …
Kostenpunkt: 2,2 Mio. DM. In Amerika hätte so eine Klage sogar Chancen …






