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Entwicklungssatzung
08.02.2001 (GE 3/2001, 180) BVerwG: Rummelsburger Bucht ist o. k.!
Das OVG Berlin hatte mit ausführlich begründetem Urteil vom 13. Juli 2000 (GE 2000, 1263) die Entwicklungssatzung für die Rummelsburger Bucht für rechtswirksam erklärt. Mit Beschluß vom 2. November 2000 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Wie üblich, hat es dabei auch materiell-rechtliche Ausführungen gemacht und dabei die Rechtsauffassung des OVG bestätigt.
BVerwG, Beschluß vom 2. November 2000 - BVerwG 4 BN 51.00 - Wortlaut GE 3/2001, Seite 215