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Eigentumsförderung weiter verschlechtert
09.10.2000 (GE 1/2000, 49) Durch die zum Jahresende zum Teil noch im Vermittlungsausschuß beschlossenen Gesetze wurde u. a. auch die steuerliche Förderung des Baus und des Erwerbs von Eigentum weiter verschlechtert.
Um eine durchschnittliche Erhöhung des Wohngeldes für einkommenschwache Haushalte in Westdeutschland um monatlich 83 DM zu finanzieren, und durch höhere Einkommensgrenzen weitere 420.000 Haushalte in den Genuß von Wohngeld kommen zu lassen, wurde die Eigenheimförderung verringert. Ab 2000 ist die Einkommensgrenze bei der Eigenheimzulage von bisher 120.000 DM für Ledige und 240.000 DM für Verheiratete auf 80.000 bzw. 160.000 DM verringert worden. Gleichzeitig wurde allerdings die Familienkomponente verbessert: Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze auf 30.000 DM. Ursprünglich war pro Kind nur ein Freibetrag von 10.000 DM vorgesehen.
Die vorgesehene Besteuerung des Ertragsanteils für neu abgeschlossene langlaufende Kapital-Lebensversicherungen, die der gesamten Branche noch einmal einen kräftigen Zuwachs an Abschlüssen beschert haben dürfte, wurde – allerdings nur zunächst – auf Eis gelegt. Die Frage soll allerdings erneut im Zusammenhang mit der Rentenreform auf die Tagesordnung gesetzt werden, vor allem soll das in diesem Jahr zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung abgewartet werden.
Abgewehrt wurde die geplante Änderung des § 147 der Abgabenordnung, womit der Finanzverwaltung im Rahmen der Betriebsprüfung neue Zugriffsmöglichkeiten auf die EDV-gestützten Buchhaltungen von Unternehmen gewährt werden sollten.
Ebenfalls (zunächst) nicht verwirklicht wurden die schon jetzt geplanten Verschärfungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Leider nicht gestrichen wurde aus dem Gesetz der unselige § 2 b EStG; die Unsicherheiten sollen nun durch ein BMF-Schreiben beseitigt werden.