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Neue Gebühren
08.02.2001 (GE 3/2001, 160) Wenn man denkt, der Senat habe mit den Milliarden, die er über die Teilprivatisierung bei den Wasserbetrieben abschöpfte, oder mit den über 800 Millionen, die er bei den Stadtreinigungsbetrieben entnahm, genug, sieht sich getäuscht.
Auch die kleinsten Blümchen am Wegesrande werden noch ausgerupft - natürlich zu Lasten der Kunden. Für die jetzt notwendige Genehmigung der Tarife der Berliner Wasserbetriebe und für die Genehmigung der Müllabfuhr- und Straßenreinigungsentgelte der BSR hat Finanzsenator Peter Kurth jetzt eigens zwei neue Gebühren erfunden. Je nach Verwaltungsaufwand müssen BWB und BSR für die Tarifgenehmigung zwischen 2.000 und 19.000 DM auf den Tisch blättern! Und noch eine neue Gebühr enthält die 23. Verordnung zur Änderung der Berliner Verwaltungsgebührenordnung: Ausstellungen von Bescheinigungen über den Bestand von Dienstbarkeiten auf Grundstücken nach § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes über die Sicherung von Leitungsrechten im Ostteil Berlins kosten je nach Verwaltungsaufwand zwischen 100 und 1.000 DM.