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Zweckentfremdung
22.01.2001 (GE 2/2001, 104) Eine Änderung des Zweckentfremdungsverbotes fordert der neue Kreisvorsitzende der Wilmersdorfer CDU, Christoph Lehmann.
Kontraproduktiv sei angesichts der veränderten Lage auf dem Wohnungsmarkt die bestehende Zweckentfremdungsverbot-Verordnung. Die von Gewerbetreibenden zu leistenden Ausgleichszahlungen seien eine viel zu hohe Belastung für mittelständische Unternehmen oder Existenzgründer. Erdgeschoßwohnungen oder Wohnraum in verkehrsbelasteten Lagen solle daher künftig ohne Ausgleichszahlung gewerblich genutzt werden dürfen, forderte Lehmann und richtete eine entsprechende Aufforderung an Stadtentwicklungssenator Peter Strieder. Allerdings wäre es schon hilfreich, wenn Christoph Lehmann sich mit seinen Vorstellungen an sein Kreisverbandsmitglied Straßmeir wenden würde, denn Wilmersdorfs Baustadtrat zählt zu den exzessiven Exekutoren der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung.