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Zielvereinbarung mit der BSR vors Verfassungsgericht
Grüne verklagen Senat wegen des Monopolvertrages mit Stadtreinigung
22.01.2001 (GE 2/2001, 80) Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus hat am 11. Januar im Zusammenhang mit dem zwischen Senat und Berliner Stadtreinigung abgeschlossenen 15jährigen Monopolvertrag („Zielvereinbarung“) Klage vor dem Berliner Verfassungsgericht gegen den Senat erhoben, weil er es unterlassen hat, für die Kreditaufnahme der BSR in Höhe von 805 Mio. DM zugunsten des Berliner Landeshaushalts die Zustimmung des Abgeordnetenhauses einzuholen.
Mit dieser Klage soll dem Senat der Weg in die Schattenverschuldung über die Anstalten öffentlichen Rechts versperrt werden. Wäre die Kreditaufnahme der BSR zugunsten des Landeshaushalts zulässig, dann könnte der Senat unter Umgehung des Budgetrechts des Parlaments und am Haushaltsgesetz vorbei jederzeit weitere Kredite zur Finanzierung des Landes Berlin über die Anstalten öffentlichen Rechts aufnehmen, argumentieren die Grünen.
Außerdem wollen sie die „Verwilderung der politischen Sitten stoppen, milliardenschwere Verträge mit Laufzeiten über mehrere Legislaturperioden ohne parlamentarische Zustimmung und öffentliche Debatte abzuschließen.“
Der Senat hat im Juli 2000 eine Zielvereinbarung mit der BSR geschlossen, welche der BSR für 15 Jahre das Monopol auf die Straßenreinigung und die Abfallbeseitigung der privaten Haushalte in Berlin gibt. Die BSR verpflichten sich, in dieser Zeit in definierten Schritten wettbewerbsfähig zu werden. Werden diese Teilziele nicht erreicht, hat der Senat das Recht, den Vertrag mit der BSR zu kündigen.
Zusätzlich verpflichteten sich die BSR, an den Senat im Jahr 2000 805 Mio. DM zu zahlen. Der Betrag setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen. 350 Mio. DM sind als Herabsetzung des Stammkapitals der BSR von 650 auf 300 Mio. DM ausgewiesen. 455 Mio. DM sind als Vorauszahlung auf die „Gewinne“ der BSR
in den 15 Jahren Vertragslaufzeit deklariert (Einmalzahlung). Kündigt der Senat den Vertrag vorzeitig, hat das Land Berlin den verbleibenden Rest der Einmalzahlung zurückzuzahlen.
Seit 1996 war das vom Land Berlin bereitgestellte Stammkapital der BSR zu verzinsen. Die jährlichen Einnahmen des Landes hieraus lagen bei 26 bis 30 Mio. DM. Fortgeschrieben über 15 Jahre ergibt sich ein Betrag von 390 bis 450 Mio. DM, der von der BSR an das Land Berlin zu zahlen gewesen wäre.
Die gesamten 805 Mio. DM werden von der BSR über Kredite finanziert. Die Einmalzahlung wird über einen Annuitätenkredit aufgebracht, der - bei einem von der BSR angenommenen Zinssatz von 5 % - jährlich 44 Mio. DM für Zins und Tilgung erfordert. Die Herabsetzung des Stammkapitals wird durch einen Kredit finanziert, der der BSR Zinszahlungen von jährlich 17 Mio. DM abverlangt. Eine Tilgung dieses Kredits ist von der BSR nicht vorgesehen.
Das Ergebnis der BSR ist durch die Kreditaufnahme zugunsten des Landeshaushalts mit jährlich 61 Mio. DM belastet. Das ist mehr als das Doppelte der bislang abgeführten Eigenkapitalverzinsung.
Ihre Belastung über 15 Jahre durch diese Kredite gibt die BSR mit 920 Mio. DM an. Davon entfallen 465 Mio. DM auf die Kreditzinsen. 455 Mio. DM dienen der Tilgung der Einmalzahlung. Rechnet man die Stammkapitalherabsetzung hinzu, hat der Senat der BSR mit der Zielvereinbarung insgesamt 1,27 Milliarden DM entzogen.
Zusätzlich schuldet das Land Berlin der BSR für die Jahre 1998/1999 52,5 Mio. DM für zu gering bezahlte Leistungen der Straßenreinigung. Diese Ausgabe soll im Haushalt 2000 mit den Einnahmen von 805 Mio. DM verrechnet werden. Über den Haushaltstitel, in dem die saldierte Einnahme von 752,5 Mio. DM verbucht werden soll, bestehen sich widersprechende Angaben des Senats.
Kreditaufnahmen des Landes Berlin bedürfen gemäß Art. 87 der Verfassung von Berlin einer gesetzlichen Grundlage. Im Falle der Kreditaufnahme der BSR zugunsten des Landeshaushalts von Berlin fehlt diese Grundlage, rügen die Grünen. Weder sehe das Haushaltsgesetz eine entsprechende Kreditaufnahme vor, noch enthalte das Berliner Betriebegesetz die hierfür erforderliche Ermächtigung. Der Senat habe damit das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verletzt.
Indem er die BSR vertraglich verpflichtet habe, 805 Mio. DM an den Landeshaushalt abzuführen, und gleichzeitig die BSR veranlaßt habe, für den gesamten Zahlbetrag einen Kredit aufzunehmen, sollten Fehlbeträge des Haushalts 2000 über eine verdeckte Kreditaufnahme geschlossen werden. Diese Kreditaufnahme sei verfassungswidrig und stelle eine „Schattenverschuldung“ dar.
Außerdem habe der Senat das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses im Zusammenhang mit der Zielvereinbarung noch in einem weiteren Punkt verletzt. Gemäß Art. 85 der Verfassung von Berlin müßten alle Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan veranschlagt werden. Sie seien in voller Höhe und getrennt voneinander auszuweisen (Bruttoprinzip). Dagegen sei verstoßen worden, weil die ausstehenden Forderungen der BSR gegen das Land Berlin aus Leistungen der Straßenreinigung in Höhe von 52,5 Mio. DM mit der Zahlung von 805 Mio. DM verrechnet worden seien, so daß lediglich 752,5 Mio. DM in den Haushaltsplan fließen. Die Ausgaben in Höhe von 52,5 Mio. DM und ihre Ursache seien im Haushalt durch die Saldierung nicht erkennbar. Auch dieses Vorgehen des Senats sei verfassungswidrig und verletze das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses.
Haus & Grund Berlin hatte bereits im Juli des vergangenen Jahres den ohne öffentliche Diskussion abgeschlossen Monopolvertrag mit den Stadtreinigungsbetrieben heftig kritisiert, weil dadurch auf viele Jahre hinaus das Unternehmen vom Wettbewerb zu Lasten der Berliner abgeschottet würde. Westdeutsche Gemeinden - jüngst beispielsweise die Stadt Braunschweig - gehen immer häufiger dazu über, private Unternehmen jedenfalls mit ins Boot zu holen, um die Effizienz kommunaler Betriebe zu steigern.
Außerdem wollen sie die „Verwilderung der politischen Sitten stoppen, milliardenschwere Verträge mit Laufzeiten über mehrere Legislaturperioden ohne parlamentarische Zustimmung und öffentliche Debatte abzuschließen.“
Der Senat hat im Juli 2000 eine Zielvereinbarung mit der BSR geschlossen, welche der BSR für 15 Jahre das Monopol auf die Straßenreinigung und die Abfallbeseitigung der privaten Haushalte in Berlin gibt. Die BSR verpflichten sich, in dieser Zeit in definierten Schritten wettbewerbsfähig zu werden. Werden diese Teilziele nicht erreicht, hat der Senat das Recht, den Vertrag mit der BSR zu kündigen.
Zusätzlich verpflichteten sich die BSR, an den Senat im Jahr 2000 805 Mio. DM zu zahlen. Der Betrag setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen. 350 Mio. DM sind als Herabsetzung des Stammkapitals der BSR von 650 auf 300 Mio. DM ausgewiesen. 455 Mio. DM sind als Vorauszahlung auf die „Gewinne“ der BSR
in den 15 Jahren Vertragslaufzeit deklariert (Einmalzahlung). Kündigt der Senat den Vertrag vorzeitig, hat das Land Berlin den verbleibenden Rest der Einmalzahlung zurückzuzahlen.
Seit 1996 war das vom Land Berlin bereitgestellte Stammkapital der BSR zu verzinsen. Die jährlichen Einnahmen des Landes hieraus lagen bei 26 bis 30 Mio. DM. Fortgeschrieben über 15 Jahre ergibt sich ein Betrag von 390 bis 450 Mio. DM, der von der BSR an das Land Berlin zu zahlen gewesen wäre.
Die gesamten 805 Mio. DM werden von der BSR über Kredite finanziert. Die Einmalzahlung wird über einen Annuitätenkredit aufgebracht, der - bei einem von der BSR angenommenen Zinssatz von 5 % - jährlich 44 Mio. DM für Zins und Tilgung erfordert. Die Herabsetzung des Stammkapitals wird durch einen Kredit finanziert, der der BSR Zinszahlungen von jährlich 17 Mio. DM abverlangt. Eine Tilgung dieses Kredits ist von der BSR nicht vorgesehen.
Das Ergebnis der BSR ist durch die Kreditaufnahme zugunsten des Landeshaushalts mit jährlich 61 Mio. DM belastet. Das ist mehr als das Doppelte der bislang abgeführten Eigenkapitalverzinsung.
Ihre Belastung über 15 Jahre durch diese Kredite gibt die BSR mit 920 Mio. DM an. Davon entfallen 465 Mio. DM auf die Kreditzinsen. 455 Mio. DM dienen der Tilgung der Einmalzahlung. Rechnet man die Stammkapitalherabsetzung hinzu, hat der Senat der BSR mit der Zielvereinbarung insgesamt 1,27 Milliarden DM entzogen.
Zusätzlich schuldet das Land Berlin der BSR für die Jahre 1998/1999 52,5 Mio. DM für zu gering bezahlte Leistungen der Straßenreinigung. Diese Ausgabe soll im Haushalt 2000 mit den Einnahmen von 805 Mio. DM verrechnet werden. Über den Haushaltstitel, in dem die saldierte Einnahme von 752,5 Mio. DM verbucht werden soll, bestehen sich widersprechende Angaben des Senats.
Kreditaufnahmen des Landes Berlin bedürfen gemäß Art. 87 der Verfassung von Berlin einer gesetzlichen Grundlage. Im Falle der Kreditaufnahme der BSR zugunsten des Landeshaushalts von Berlin fehlt diese Grundlage, rügen die Grünen. Weder sehe das Haushaltsgesetz eine entsprechende Kreditaufnahme vor, noch enthalte das Berliner Betriebegesetz die hierfür erforderliche Ermächtigung. Der Senat habe damit das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verletzt.
Indem er die BSR vertraglich verpflichtet habe, 805 Mio. DM an den Landeshaushalt abzuführen, und gleichzeitig die BSR veranlaßt habe, für den gesamten Zahlbetrag einen Kredit aufzunehmen, sollten Fehlbeträge des Haushalts 2000 über eine verdeckte Kreditaufnahme geschlossen werden. Diese Kreditaufnahme sei verfassungswidrig und stelle eine „Schattenverschuldung“ dar.
Außerdem habe der Senat das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses im Zusammenhang mit der Zielvereinbarung noch in einem weiteren Punkt verletzt. Gemäß Art. 85 der Verfassung von Berlin müßten alle Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan veranschlagt werden. Sie seien in voller Höhe und getrennt voneinander auszuweisen (Bruttoprinzip). Dagegen sei verstoßen worden, weil die ausstehenden Forderungen der BSR gegen das Land Berlin aus Leistungen der Straßenreinigung in Höhe von 52,5 Mio. DM mit der Zahlung von 805 Mio. DM verrechnet worden seien, so daß lediglich 752,5 Mio. DM in den Haushaltsplan fließen. Die Ausgaben in Höhe von 52,5 Mio. DM und ihre Ursache seien im Haushalt durch die Saldierung nicht erkennbar. Auch dieses Vorgehen des Senats sei verfassungswidrig und verletze das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses.
Haus & Grund Berlin hatte bereits im Juli des vergangenen Jahres den ohne öffentliche Diskussion abgeschlossen Monopolvertrag mit den Stadtreinigungsbetrieben heftig kritisiert, weil dadurch auf viele Jahre hinaus das Unternehmen vom Wettbewerb zu Lasten der Berliner abgeschottet würde. Westdeutsche Gemeinden - jüngst beispielsweise die Stadt Braunschweig - gehen immer häufiger dazu über, private Unternehmen jedenfalls mit ins Boot zu holen, um die Effizienz kommunaler Betriebe zu steigern.