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Keine fünfjährige Geltungsdauer zugelassen
Mietobergrenzen: Senat greift ein
08.01.2001 (GE 1/2001, 10) Die Mietobergrenzenfront in den Sanierungsgebieten bröckelt.
Der Senator für Stadtentwicklung hat in einem Widerspruchsverfahren, das von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Prenzlauer Berg (WIP) angestrengt wurde, die Dauer der Mietobergrenzen auf ein Jahr beschränkt, und zwar deshalb, weil der Beschluß des Bezirks Prenzlauer Berg zur Festlegung der fünfjährigen Dauer der Mietobergrenzen weder irgendwo veröffentlicht noch als Anlage dem Genehmigungsbescheid hinzugefügt wurde. Die Begründung für die Reduzierung der Mietobergrenzen von fünf Jahren auf ein Jahr ist also zunächst eine rein formale, insgesamt läßt der Widerspruchsbescheid allerdings erkennen, daß dem Senat die ganze Richtung nicht paßt. Prenzlauer Berg (andere Bezirke auch) hat in allen seinen Sanierungsgebieten die Dauer der Mietobergrenzen auf fünf Jahre festgelegt, worüber Investoren seit Jahren klagen, weil infolge dieser restriktiven Mietobergrenzen der Verfall in den Sanierungsgebieten schneller voranschreitet als die Sanierung.

Mit der Widerspruchsentscheidung ist eine weitere Bresche in die Festung „Mietobergrenzen“ geschlagen, die von den Bezirksbaustadträten nach wie vor mit Zähnen und Klauen verteidigt wird.