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Gesonderte Gebührenordnung für den Baubereich
18.12.2000 (GE 24/2000, 1642) Der Berliner Senat will eine Baugebührenordnung erlassen, ein Entwurf ist dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet worden.
Die Ausgliederung aus der Verwaltungsgebührenordnung sei erforderlich, da die Fortschreibung der Baugebühren innerhalb der Verwaltungsgebührenordnung wegen des erheblichen Umfangs an Tarifstellen und des damit verbundenen größeren Abstimmungsbedarfs sehr zeitaufwendig gewesen wäre. Kleinere, fachspezifische Gebührenordnungen seien nicht nur wegen ihrer Überschaubarkeit benutzerfreundlicher, sondern verhinderten insbesondere auch Einnahmeverluste des Landes Berlin, da sie in erheblich kürzerer Zeit an geänderte Rechts- und Sachlagen angepaßt werden könnten. Zudem bewirke die Erarbeitung einer gesonderten Baugebührenordnung den Abbau von Doppelzuständigkeiten, da die bisher notwendigen Abstimmungen sämtlicher Änderungs- und Ergänzungswünsche zwischen der Finanz- und der Bauverwaltung entfielen. Die in der Baugebührenordnung zusammengefaßten Gebührentatbestände sind nach Inhalt und Höhe nur zum überwiegenden Teil dem bisherigen Gebührenverzeichnis der Verwaltungsgebührenordnung entnommen. Gleichzeitig will der Senat aber bei einigen Tarifstellen Erhöhungen durchsetzen, da die bisher geltenden Gebühren angeblich nicht mehr den allgemeinen Bemessungskriterien entsprächen oder der Verwaltungsaufwand bzw. die Sachkosten gestiegen seien.