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Recht auf Zustimmung zur Wohnungskündigung
Wenn die Liebe endet …
01.05.2017 (GE 08/2017, S. 450) Wenn Mann und Frau den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen haben, kann eine Kündigung auch nur durch beide erfolgen. Hat einer der beiden die Wohnung verlassen, weil die Beziehung beendet ist, kann er vom verbleibenden Teil grundsätzlich Zustimmung zur Kündigung verlangen.
Der Fall: Der Kläger war aus der gemeinsam mit der Beklagten angemieteten Wohnung ausgezogen und verlangte Zustimmung zur Kündigung.
Das Urteil: Das Landgericht Berlin bestätigte das der Klage stattgebende Urteil des AG Schöneberg. Nach der durch Auszug erfolgten Beendigung der durch Anmietung der Wohnung begründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts habe der Kläger im Rahmen der Abwicklung Anspruch auf Beendigung des Mietverhältnisses. Dem stünde insbesondere nicht entgegen, dass der Kläger gegenüber seinen weiterhin bei der Beklagten in der angemieteten Wohnung lebenden Kindern unterhaltsverpflichtet sei. Hieraus ergebe sich nämlich keine Verpflichtung, die elterliche Sorge gerade in dieser Wohnung auszuüben
Den Wortlaut des Urteils finden Sie in GE 2017, Seite 476 und in unserer Datenbank
Das Urteil: Das Landgericht Berlin bestätigte das der Klage stattgebende Urteil des AG Schöneberg. Nach der durch Auszug erfolgten Beendigung der durch Anmietung der Wohnung begründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts habe der Kläger im Rahmen der Abwicklung Anspruch auf Beendigung des Mietverhältnisses. Dem stünde insbesondere nicht entgegen, dass der Kläger gegenüber seinen weiterhin bei der Beklagten in der angemieteten Wohnung lebenden Kindern unterhaltsverpflichtet sei. Hieraus ergebe sich nämlich keine Verpflichtung, die elterliche Sorge gerade in dieser Wohnung auszuüben
Den Wortlaut des Urteils finden Sie in GE 2017, Seite 476 und in unserer Datenbank
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