Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Sozialverträgliche Stadterneuerung
Ziele neu justiert
29.03.2017 (GE 06/2017, S. 320) Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat durch ein Rundschreiben vom 10. Februar 2017 (IV Nummer 1/2017, ABl. Berlin 2017 Seite 972) die „Ziele für eine sozial verträgliche Stadterneuerung in Sanierungsgebieten“ neu justiert.
Das Schreiben, mit dem die Ziele für die derzeitigen Sanierungsgebiete (siehe Fn.) neu justiert werden, enthält folgende Eckpunkte:
■ Berlin wächst, wird weiter wachsen und heterogener werden.
■ Die Ziele der Stadterneuerung richten sich insbesondere nach dem StEK und dem StEP Wohnen. Die Instrumente der Stadterneuerung, Förderinstrumente und Eingriffsinstrumente, sind in diesem Sinne einzusetzen.
■ Zur Konkretisierung sozialer Sanierungsziele im Rahmen der Erarbeitung und Fortschreibung der Sanierungsplanung sind folgende übergreifende Ziele zu beachten:
1. In den Stadterneuerungsgebieten sind vorwiegend Funktionsdefizite im Bestand zu beheben. Neubaupotentiale sind vorrangig im Sinne einer bedarfsorientierten Wohnungsversorgung zu nutzen. Vorrang hat preisgünstiger Wohnraum für breite Schichten, einkommensgerecht und gebietsspezifisch und sozial gemischt. Auch private Bauherren sollen gefördert werden. Barrierefreiheit soll besonders im Neubau realisiert werden.
2. Bei der Bestandserneuerung soll energetische Erneuerung nicht zu Verdrängung führen. Der Erhalt von „Nischensituationen“ für Wohnen oder Gewerbe kann von Bedeutung sein, soweit nicht städtebauliche Belange entgegenstehen.
3. Bei der Sanierung und Errichtung von Wohnfolgeeinrichtungen sind auch die funktionalen Bedarfe des Bevölkerungswachstums im Quartier zu berücksichtigen. Besondere Bedeutung haben dabei Einrichtungen für die nachwachsenden Generationen. Einrichtungen der sozialen und Bildungsinfrastruktur sollen in die lokalen Gesellschaften hinein wirken (Vernetzung, Kiezbildung).





*) Derzeitige Sanierungsgebiete der 12. und 13. RechtsVO: Mitte: Turmstraße, Mitte: Wedding/Müllerstraße, Mitte: Nördliche Luisenstadt, Friedrichshain-Kreuzberg: Südliche Friedrichstadt, Friedrichshain-Kreuzberg: Rathausblock, Spandau: Wilhelmstadt, Neukölln: Karl-Marx-Straße/Sonnenallee, Lichtenberg: Frankfurter Allee Nord


Links: