Archiv / Suche
Erschließungsbeitrag
Neuer Einheitssatz für Straßenentwässerung
06.12.2000 (GE 23/2000, 1575) Der Senat hat eine „Verordnung zur Festsetzung von Einheitssätzen des Erschließungsbeitragsgesetzes” erlassen. Die Verordnung tritt nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft und gilt für Herstellungsarbeiten von Einrichtungen der Straßenentwässerung, die von diesem Tag an abgeschlossen werden. Der neue Einheitssatz beträgt 102 DM (bisher: 67 DM = Steigerung um 52 %) pro Quadratmeter entwässerter Straßenfläche.
Die Höhe des Erschließungsbeitrags ermittelt sich dabei nach den tatsächlichen Herstellungskosten. Ausgenommen sind hiervon nur die Kosten für die Einrichtungen der Straßenentwässerung, die Entwässerungsnetze bilden und mit kleinen Rohren in geringer Tiefe beginnen sowie in Kanälen an einem Vorfluter enden. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit werden Kosten nur nach einem (pauschalierten) Einheitssatz ermittelt.
Dem neuen Einheitssatz liegen die durchschnittlich aufzuwendenden Kosten von Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe im Zeitraum von 1990 bis 1997 zugrunde. Diese Kosten wurden auf mehrere für Berlin repräsentative Regenentwässerungsnetze übertragen. Aus dem Durchschnitt ergibt sich der Einheitssatz pro m2 entwässerter Straßenfläche. Die für die Einrichtungen der Grundstücksentwässerung aufgewendeten Kosten sind darin nicht enthalten.
Der bisherige Einheitssatz von 67 DM/m2 galt seit 1982 unverändert. Angeblich sind die Herstellungskosten für Straßenentwässerungseinrichtungen jedoch derart gestiegen, daß der bisherige Einheitssatz nicht mehr zur Kostendeckung ausgereicht habe. Die alten Einheitssätze gelten für frühere Herstellungsarbeiten unverändert weiter.
Meinung: Der betroffene Bürger darf sich allerdings fragen, wieso 18 Jahre lang der Einheitssatz unverändert blieb, um dann über Nacht um 52 % zu klettern mit der Folge eines dramatisch erhöhten Erschließungsaufwandes. Wozu bezahlen wir diese Schnarcher eigentlich?
Dem neuen Einheitssatz liegen die durchschnittlich aufzuwendenden Kosten von Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe im Zeitraum von 1990 bis 1997 zugrunde. Diese Kosten wurden auf mehrere für Berlin repräsentative Regenentwässerungsnetze übertragen. Aus dem Durchschnitt ergibt sich der Einheitssatz pro m2 entwässerter Straßenfläche. Die für die Einrichtungen der Grundstücksentwässerung aufgewendeten Kosten sind darin nicht enthalten.
Der bisherige Einheitssatz von 67 DM/m2 galt seit 1982 unverändert. Angeblich sind die Herstellungskosten für Straßenentwässerungseinrichtungen jedoch derart gestiegen, daß der bisherige Einheitssatz nicht mehr zur Kostendeckung ausgereicht habe. Die alten Einheitssätze gelten für frühere Herstellungsarbeiten unverändert weiter.
Meinung: Der betroffene Bürger darf sich allerdings fragen, wieso 18 Jahre lang der Einheitssatz unverändert blieb, um dann über Nacht um 52 % zu klettern mit der Folge eines dramatisch erhöhten Erschließungsaufwandes. Wozu bezahlen wir diese Schnarcher eigentlich?