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Erdgasheizung jetzt finanzieren
06.12.2000 (GE 23/2000, 1566) Für Kleinfeuerungsanlagen gelten seit Januar 1998 verschärfte Abgaswerte.
Die Umrüstfristen für alte Heizungen rücken näher. So gilt, daß ab 1. November 2001 Kesselanlagen mit einer Grenzwertüberschreitung von 3 % und mehr nicht mehr betrieben werden dürfen.
Im Zusammenhang damit hat die GASAG ein spezielles Aktionspaket zur Finanzierung einer Erdgasheizungsanlage geschnürt.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaktion „Die Erdgas-Heizung vom Meister” bieten GASAG und SHK-Innung:
– Gas-Hausanschluß ab 2.000 DM (inkl. MwSt.).
– 300 DM Zuschuß für Erdgasbrennwertgeräte
– 300 DM Zuschuß für die fachgerechte Entsorgung des Heizöltanks
– Rückkauf des noch vorhandenen Heizöls
– 4,95 % (eff. Jahreszins) zur Finanzierung der Anlage.
Weitere Informationen rund um die Uhr über die Hotline 0180/23200.