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Ökologie-Eigenheim
06.12.2000 (GE 23/2000, 1566) Die auf Ende 2000 befristeten ökologischen Zusatzförderungen nach dem Eigenheimzulagengesetz werden um zwei Jahre bis Ende 2002 verlängert.
Dies hat der Deutsche Bundestag am 27. Oktober 2000 in 2./3. Lesung beschlossen. Nach dem Eigenheimzulagengesetz kann für den Einbau bestimmter energiesparender Anlagen (z. B. Wärmepumpen, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen) eine Zusatzförderung von bis zu 500 DM jährlich sowie eine Zusatzförderung von Niedrigenergiehäusern von 400 DM jährlich in Anspruch genommen werden. Bei Herstellung oder Anschaffung eines Neubaus sollen die Zusatzförderungen jedoch auf Wohnungen beschränkt werden, für die noch die Wärmeschutzverordnung von 1994 gilt. Zudem soll der Einbau einer Elektro-Wärmepumpe, der nach dem 31. Dezember 2000 abgeschlossen wird, nur noch dann gefördert werden, wenn die Leistungszahl 4,0 bzw. bei einer elektrischen Sole-Wasser-Wärmepumpe 3,8 beträgt. Diese Leistungszahlen sind auch für Erwerber maßgebend, die nach dem 31. Dezember 2000 einen Neubau mit einer entsprechenden Wärmepumpe anschaffen.