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Umstufungen der Wohnlage im Mietspiegel 2015
18.326 Adressen geprüft
18.05.2016 (GE 09/2016, S. 547) Im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 wurden insgesamt 1.091 Einwände gegen die Wohnlagezuordnung eingereicht, wie der Berliner Senat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Kreins (SPD) mitteilte (AH-Drs. 17/18268). Insgesamt betrafen die Einwände 18.326 Adressen (Hausnummern). Davon wurden gut 30 % neu zugeordnet, überwiegend (5.240 Adressen) einer besseren Lagekategorie. Nur 371 Adressen landeten in einer schlechteren Lagekategorie. Die Zeichen stehen auf Aufwertung.
Es gab insgesamt 1.091 Anträge, davon 367 Anträge auf Abstufung, 708 Anträge auf Aufstufung, sieben Anträge auf Beibehaltung und (nur) neun Anträge auf Prüfung der Lärmkennzeichnung. 395 Einwendungen kamen von Mietern, 636 von Vermietern, drei Einwendungen vom Bezirk/Land Berlin, und 57 waren Beobachtungsgebiete, die sich die Arbeitsgruppe Mietspiegel auf Wiedervorlage gelegt hatte.
Von den insgesamt betrachteten 18.326 Adressen (aus den 1.091 Anträgen) wurden 5.240 Adressen aufgestuft und 371 Adressen abgestuft. Von gut auf mittel gestuft wurden 17 Adressen, von gut auf einfach sieben und von mittel auf einfach 347. Angehoben von einfach auf mittel wurden 4.394 Adressen, von einfach auf gut nur eine und von mittel auf gut 845.
Von 18.326 betrachteten Adressen wurden 30,6 % umgestuft. 28,6 % der betrachteten Adressen wurden aufgestuft, 2,0 % der betrachteten Adressen wurden abgestuft. Bei 69,4 % der betrachteten Adressen erfolgte keine Wohnlageänderung.
Die meisten Wohnlageänderungswünsche bezogen sich auf den Bezirk Lichtenberg und den Bezirk Pankow.
Die Überprüfung bzw. Aktualisierung der bestehenden Wohnlageneinstufung erfolgt auf der Grundlage von Einwänden, die insbesondere von Mietern und Vermietern oder deren Interessenverbänden an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt herangetragen werden. Durch die ausgewogene Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Mietspiegel (drei Mieter- verbände und drei Vermieterverbände) werden Mieter- und Vermieterinteressen gleichwertig berücksichtigt. Eine Änderung dieses Verfahrens in Vorbereitung des Berliner Mietspiegels 2017 ist nicht vorgesehen, so der Senat.