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Geld für Mieterräte
Nachrichten
16.04.2016 (GE 07/2016, S. 408) Nach dem Berliner Wohnraumversorgungsgesetz, das in der Folge des Mieterbegehrens zustande kam, werden bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Mieterräte gebildet, die wiederum einen aus ihren Reihen in den Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens entsenden.
Der erhält, wie alle anderen Mitglieder der Aufsichtsräte städtischer Wohnungsbaugesellschaften auch, eine Aufwandsentschädigung von 4.500 € pro Jahr, so der Senat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage (AH-Drs. 17/18165).