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Energiewendegesetz
Nachrichten
02.04.2016 (GE 07/2016, S. 408) Das Berliner Abgeordnetenhaus hat Mitte März das Berliner Energiewendegesetz beschlossen, das die Energiewendeziele des Landes festschreibt.
Hauptziel: Erreichung der Klimaneutralität Berlins bis 2050. Daneben beinhaltet das Gesetz u. a. Vorgaben zum Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK), für die öffentliche Hand zum Energiesparen sowie zur stärkeren Einbringung von Klimathemen in den Lehrplan. Der Senat wird zudem durch das Gesetz verpflichtet, ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) aufzustellen und umzusetzen. Das BEK soll Maßnahmen definieren, wie die Klimaschutzziele erreicht werden können. Der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt folgend, wurde das im ursprünglichen Gesetzesentwurf des Senats angeregte Verbot für elektrische Heizungen allerdings gestrichen. Ebenfalls nicht angenommen wurden Änderungsanträge der Linken und der Grünen, die einen Kohleausstieg Berlins bis 2030 gefordert hatten.