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Wie viel schneller wird‘s?
Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz
16.11.2015 Stadtentwicklungssenator Andreas Geisels Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz soll Bauherren durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse helfen, schneller bauen zu können. Welche Effekte der Senat genau erwartet, wollte der GRÜNEN-Abgeordnete Dr. Turgut Altug wissen (Drs. 17/17 086).
Das Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz sieht u. a. eine einfachere Nachnutzung ehemaliger Friedhofsflächen und einfachere Genehmigungsverfahren für Waldumwandlungen vor.
Bei den Friedhöfen werden alle Flächen, denen der Friedhofsentwicklungsplan (FEP 2006) eine „nicht-grüne“ Nachnutzungsmöglichkeit einräumt, geprüft, es handelt sich dabei jedoch lediglich um knapp 81 ha. Voraussetzung ist allerdings, dass die letzte Bestattung, sofern es überhaupt eine gab, bereits mindestens 30 Jahre zurückliegt. Derzeit werden nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits Bebauungsplan- und Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren für den Standort Barfusstraße/Holländerstraße/ Gotthardstraße an der Grenze zwischen Reinickendorf und Wedding durchgeführt. Ziel ist die Umwandlung der Flächen der dort befindlichen Friedhöfe Golgatha-Gnaden, St. Johannes-Evangelist, Reinickendorf und des Dorotheenstädtischen Friedhofs III. Laut FEP 2006 verfügen diese Friedhöfe insgesamt über etwa 5 ha (50.000 m2) Fläche, die für „sonstige“ nicht grüne Nachnutzungen zur Verfügung stehen. Ausgehend von den Bebauungsplänen in der näheren Umgebung entspräche das etwa 600 bis 2.500 möglichen Wohnungen. Waldumwandlungsgenehmigungen für Wohnungsbauvorhaben wurden in den vergangenen fünf Jahren insgesamt nur in zehn Fällen ausgestellt. Ablehnungen gab es nach Angaben der Senatsverwaltung „kaum“, was aber – so wird klargestellt – an einer guten Kommunikation mit den potentiellen Antragstellern liegt, denen die fehlende grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit bereits vor der Antragstellung mitgeteilt wird. Diese Vorabstimmung ist allem Anschein nach allerdings das eigentlich Zeitraubende, denn gestellte Anträge werden in der Regel – so die Senatsverwaltung – innerhalb von vier Wochen beschieden.
Besonders spannend übrigens die Antwort auf die Frage nach der Beteiligung der Bezirke am Gesetzentwurf: Rege Beteiligung, viele Vorschläge, einer umgesetzt.
Bei den Friedhöfen werden alle Flächen, denen der Friedhofsentwicklungsplan (FEP 2006) eine „nicht-grüne“ Nachnutzungsmöglichkeit einräumt, geprüft, es handelt sich dabei jedoch lediglich um knapp 81 ha. Voraussetzung ist allerdings, dass die letzte Bestattung, sofern es überhaupt eine gab, bereits mindestens 30 Jahre zurückliegt. Derzeit werden nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits Bebauungsplan- und Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren für den Standort Barfusstraße/Holländerstraße/ Gotthardstraße an der Grenze zwischen Reinickendorf und Wedding durchgeführt. Ziel ist die Umwandlung der Flächen der dort befindlichen Friedhöfe Golgatha-Gnaden, St. Johannes-Evangelist, Reinickendorf und des Dorotheenstädtischen Friedhofs III. Laut FEP 2006 verfügen diese Friedhöfe insgesamt über etwa 5 ha (50.000 m2) Fläche, die für „sonstige“ nicht grüne Nachnutzungen zur Verfügung stehen. Ausgehend von den Bebauungsplänen in der näheren Umgebung entspräche das etwa 600 bis 2.500 möglichen Wohnungen. Waldumwandlungsgenehmigungen für Wohnungsbauvorhaben wurden in den vergangenen fünf Jahren insgesamt nur in zehn Fällen ausgestellt. Ablehnungen gab es nach Angaben der Senatsverwaltung „kaum“, was aber – so wird klargestellt – an einer guten Kommunikation mit den potentiellen Antragstellern liegt, denen die fehlende grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit bereits vor der Antragstellung mitgeteilt wird. Diese Vorabstimmung ist allem Anschein nach allerdings das eigentlich Zeitraubende, denn gestellte Anträge werden in der Regel – so die Senatsverwaltung – innerhalb von vier Wochen beschieden.
Besonders spannend übrigens die Antwort auf die Frage nach der Beteiligung der Bezirke am Gesetzentwurf: Rege Beteiligung, viele Vorschläge, einer umgesetzt.