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In Berlin kein Grund für Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen
Grundwasserschutz
21.10.2015 (GE 18/2015, S. 1141) Betreiber von Grundstücksentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Dichtheitsprüfungen vorzunehmen lassen. Je nach Schutzzone betragen die vorgeschriebenen Prüfungsintervalle zwischen 5 und 20 Jahre. Darauf wies der Berliner Senat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage hin.
Rechtsgrundlage sind die Wasserschutzgebietsverordnungen. Die Prüfungsintervalle liegen in Abhängigkeit von der Schutzzone zwischen fünf und 20 Jahren bzw. haben nach Aufforderung durch die Wasserbehörde zu erfolgen. Groß überprüft wird die Einhaltung dieser Verpflichtungen – außer in den engeren Wasserschutzzonen – nicht. In der Regel werden die Unterlagen über die Dichtheitsprüfung nur bei Hinweisen oder Auffälligkeiten stichprobenhaft von der Wasserbehörde angefordert. Statistische Erhebungen über Verstöße gegen die jeweiligen Wasserschutzgebiets-Verordnungen werden auch nicht geführt. Ein Verstoß gegen die Vornahme der verpflichtenden Dichtheitsprüfung nach den Wasserschutzgebietsverordnungen stellt nämlich keinen Ordnungswidrigkeitstatbestand dar und kann insofern auch nicht entsprechend geahndet werden. Allerdings, so der Berliner Senat, sei beabsichtigt, in der derzeit in Vorbereitung befindlichen Novelle des Berliner Wassergesetzes einen entsprechenden Ordnungswidrigkeitstatbestand zu schaffen.
Zwischen den Berliner Wasserbetrieben und der Wasserbehörde gibt es ein abgestimmtes Programm zur Dichtigkeitsprüfung des Kanalnetzes in Wasserschutzgebieten. Über 300 km Kanalnetz wurden seit 2010 auf Dichtheit geprüft. Insgesamt seien rund 25 % des Netzbestandes in Wasserschutzgebieten einer Prüfung unterzogen und Schäden zeitnah beseitigt worden.
Im Sinne eines vorsorgenden Grundwasserschutzes seien die Anforderungen (Doppelwandigkeit, Prüfungsintervalle etc.) an Abwasserleitungen umso höher, je näher sie an den Trinkwasserbrunnen lägen. In Berlin seien bisher keine Beeinträchtigungen der Rohwasserqualität durch undichte Abwasserleitungen nachgewiesen worden. Daraus kann man schließen, dass für eine generelle Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen (in einigen Bundesländern schon vorgesehen) in Berlin kein Anlass besteht.