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Bessere Wärmedämmung = Modernisierung
Kunststoff- statt Kastendoppelfenster
23.10.2015 (GE 18/2015, S. 1131) Nach früherer ständiger Rechtsprechung der Berliner Gerichte (etwa OVG Berlin, GE 1984, 977) stellte der Austausch von Kastendoppelfenstern gegen Isolierglasfenster keine Modernisierung dar. Seit der Gesetzgeber die Energieeinsparung zum vordringlichen Ziel erklärt hat, ist das anders. Jede Energieeinsparung gilt als vom Mieter zu duldende Modernisierung und damit auch der Einbau von Isolierfenstern.
Der Fall: Die Vermieterin wollte die hölzernen Kastendoppelfenster durch isolierverglaste Kunststofffenster ersetzen und statt der Einzelöfen eine Gasetagenheizung einbauen. Die Mieterin widersprach und wollte auch die Kohleöfen behalten; schließlich sei Holz als Brennstoff CO2-neutral, und Öfen würden in jedem Baumarkt verkauft und hätten damit nach der Verkehrsanschauung keinen geringeren Gebrauchswert.

Die Entscheidung: Das AG verurteilte die Mieterin zur Duldung. Das LG Berlin teilte mit, die Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg. Der bessere Wärmedurchgangskoeffizient der Isolierglasfenster diene der Energieeinsparung. Der Einbau sei damit als Modernisierung zu dulden. Gleiches gelte für die Gasetagenheizung, zumal in Bad und Küche erstmals eine Heizmöglichkeit geschaffen werde. Auf die Auffassung der Mieterin, Kohleöfen seien behaglicher, komme es nicht an. Die Gasetagenheizung stelle eine Gebrauchswerterhöhung dar; der Verkauf von Kaminöfen belege nicht das Gegenteil, da diese oft nur als behagliche Zusatzbeheizung genutzt würden.

(Den Wortlaut des Urteils finden Sie in GE 2015, Seite 1162 und in unserer Datenbank)


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