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Haus verpixelt – Pech gehabt
Google Street View: Erst gefürchtet, jetzt Alltag
07.09.2015 (GE 15/2015, S. 937) Die Google-Autos rollen wieder durch Deutschlands Städte. Dabei werden allerdings keine neuen Aufnahmen für das Panoramaportal Street View gemacht. Verpixelte Häuser bleiben auch künftig unkenntlich.
Als Google vor einigen Jahren die ersten Kamerafahrten für den Internetdienst Street View startete, stieß das Unternehmen auf erheblichen Widerstand. Zu groß war die Angst der Bevölkerung, ausgespäht zu werden. Als Google dann auch noch vorgeworfen wurde, bei den Fahrten quasi nebenbei private Funknetzwerke auszuspähen, sahen sich viele Kritiker bestätigt, und die Zahl der beantragten Verpixelungen stieg schnell auf knapp 250.000.
Längst nicht jeder begrüßt die Unkenntlichmachung. Bekanntestes Beispiel dürfte wohl die Bundesgeschäftsstelle der Grünen am Platz vor dem Neuen Tor 1 sein, die bei Street View auch heute noch ein Dasein als trister Pixelbrei fristen muss und jedem, der die Geschichte dahinter nicht kennt, suggeriert, hier habe jemand etwas zu verbergen. Nun, fast fünf Jahre nach dem Start des Internetdienstes, setzt langsam die Gewöhnung ein. Laut einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbandes BITKOM im Auftrag des Vereins Selbstregulierung Informationswirtschaft (SRIW) verwenden bereits 80 % der deutschen Internetnutzer regelmäßig sogenannte „Straßenpanoramadienste“, wobei der einzige kostenlose Service hierzulande der von Google ist. Zwei Drittel wünschen sich sogar eine Ausweitung auf das gesamte Bundesgebiet, und – das Wichtigste für Vermieter – fast 30 % nutzen die Panoramaansichten bei der Wohnungssuche.
Umso ärgerlicher ist es, wenn das eigene Mietshaus bereits unkenntlich gemacht wurde. Denn dann hat der Vermieter keinerlei Handhabe, um diesen Zustand rückgängig zu machen. Der Grund dafür liegt in einer Reihe von Zusagen, die Google vor dem Start von Street View als Zugeständnisse an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und den sog. Düsseldorfer Kreis der Datenschutzbeauftragten machen musste. Darin verpflichtete sich das Unternehmen u. a. zum Einsatz von Technologie zur Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kennzeichen, aber auch zur Unkenntlichmachung von Gebäuden, sofern Widerspruch eingelegt wurde. Wer diesen Widerspruch einlegt, ist dabei – wie die Grünen spüren mussten – unerheblich. Ein Nachweis, dass der Antragssteller Eigentümer oder Mieter ist, kann allerdings in Einzelfällen gefordert werden (Datenschutzkodex für Geodatendienste, Abs. 5.2). Darüber hinaus verpflichtete sich Google zur Löschung der Rohdaten verpixelter Bilder binnen zwei Monaten. Eine Wiederherstellung auf Anfrage eines Eigentümers ist somit nicht möglich. Es bleibt lediglich die Möglichkeit, eigene Bilder der Immobilie hochzuladen, die dann in der kleinen Fotoleiste am Fuß der Seite angezeigt werden. Auch die neuen derzeit durchgeführten Fahrten ändern an der Sache nichts, denn die dort gemachten Aufnahmen sind nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen, sondern dienen lediglich der Aktualisierung anderer Dienste, wie z. B. Google Maps. Doch selbst wenn Google zukünftig neue Panoramaaufnahmen für Street View machen sollte, dürfte sich an der Ausgangslage wenig ändern. Ein Recht auf Veröffentlichung existiert nicht, und da Mietern wie Eigentümern das Recht zum Widerspruch eingeräumt wird und eine Überprüfung der Antragssteller schlicht zu aufwendig (heißt teuer) wäre, wird auch in Zukunft jeder eine Unkenntlichmachung beantragen können. Vielleicht passt Google diesmal aber bei Parteizentralen besser auf.