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Der aktuelle Stand der Wohnraumförderung des Landes Brandenburg
Fokus auf energetischen und barrierefreien Maßnahmen
14.08.2015 (GE 13/2015, S. 811) Das Land Brandenburg hat seine Förderrichtlinien für Mietwohnraum in zwei Schritten umfassend geändert. Ein erster Schritt erfolgte 2014, der zweite in diesem Jahr. Wir stellen nachfolgend die aktuellen Förderungsmöglichkeiten in Brandenburg vor.
Das Land Brandenburg hat die Förderrichtlinien für Mietwohnraum zuletzt im Jahr 2014 umfassend angepasst. Neben Verbesserungen in den einzelnen Fördersegmenten führte dies auch zu Angleichungen bei der Förderung des Mietwohnungsneubaus, der Modernisierung und Instandsetzung sowie der Aufzugsförderung:
■ Alle Förderungen werden nunmehr als zinsfreie Darlehen angeboten.
■ Der Zweckbindungszeitraum und die Mietpreisgrenzen wurden vereinheitlicht.
■ Die einzelnen Förderungen sind den gleichen Zielgruppen zugedacht.
■ Es bestehen weitgehend übereinstimmende innerstädtische Gebietskulissen. Darüber hinaus bilden generationengerechte und nachhaltige Bestände einen Förderschwerpunkt. In diesem Kontext erlangen Energie einsparende Maßnahmen und Barrierefreiheit wachsende Bedeutung. Ihre Durchführung wird deshalb in mehreren Programmen zusätzlich gefördert. Während des Zweckbindungszeitraums stellt das Land die Förderdarlehen zinsfrei zur Verfügung. Als Gegenleistung räumt der Investor in Abstimmung mit den Kommunen Mietpreis- und Belegungsbindungen an dem geförderten Objekt ein. So erlangen die Investoren Fördervorteile und erleichtern gleichzeitig den Zugang zu neuem oder modernisiertem, bezahlbarem Wohnraum. Dies soll insbesondere den geringer verdienenden Mieterhaushalten in angespannten Wohnungsmärkten entgegenkommen.
Mit folgenden Anpassungen hat das Land die Attraktivität der Neubauförderung im Juni 2015 ein weiteres Mal gestärkt:
■ Erhöhung der Grundförderung um 50 %
■ höhere Mietpreisgrenze im Berlin-fernen Raum
■ Anpassung der Quote für Mietpreis- und Belegungsbindungen
■ Ausweitung des Zweckbindungszeitraums.
Grundlegende Förderbestimmungen:
1. Neubau von Mietwohnraum
Die Grundförderung beträgt künftig 1.500 € Darlehen je m2 Wohnfläche, weitere Zusatzdarlehen sind möglich. Die Zinsfreiheit beträgt 20 Jahre. Der Tilgungssatz beträgt mindestens 2 %, unter bestimmten Bedingungen 1 %.
Die Mindesteigenleistung beträgt 20 % der Gesamtkosten. Mindestens 75 % der geförderten Wohnungen erhalten eine Mietpreis- und Belegungsbindung; davon können bis zu 25 % mittelbar gebunden werden. Diese Bindungen gelten für den Zeitraum von 20 Jahren.
Die Mietpreisgrenze beträgt 5,50 €/m2 Wohnfläche im Berliner Umland sowie künftig 4,90 €/m2 Wohnfläche im Berlin-fernen Raum.
2. Modernisierung/Instandsetzung von Mietwohnraum
Die Grundförderung beträgt 40 % der anerkannten Baukosten, jedoch bis zu 650 €/ m2 Wohnfläche, weitere Zusatzdarlehen sind möglich.
Die Zinsfreiheit beträgt 15 Jahre. Der Tilgungssatz beträgt mindestens 4 %. Die Mindesteigenleistung beträgt 15 % der Gesamtkosten.
Mindestens 75 % der geförderten Wohnungen erhalten eine Mietpreis- und Belegungsbindung (50 % im Berlin-fernen Raum); davon können bis zu 50 % mittelbar gebunden werden. Diese Bindungen gelten für den Zeitraum von 15 Jahren.
Die Mietpreisgrenze beträgt 5,50 €/m2 Wohnfläche im Berliner Umland sowie künftig 4,90 €/m2 Wohnfläche im Berlin-fernen Raum
3. Barrierefreier Zugang zu Wohnungen u. Gebäuden (Ein-/Anbau von Aufzügen)
Die Förderung beträgt 85 % der anerkannten Kosten, jedoch bis zu 21.250 € je Wohnung.
Die Zinsfreiheit beträgt 15 Jahre. Der Tilgungssatz beträgt mindestens 4 %. Die Mindesteigenleistung beträgt 15 % der Gesamtkosten.
Mindestens 75 % der geförderten Wohnungen erhalten eine Mietpreis- und Belegungsbindung (teilweise 50 %); davon können bis zu 50 % mittelbar gebunden werden. Diese Bindungen gelten für den Zeitraum von 15 Jahren.
Die Mietpreisgrenze beträgt 5,50 €/m2 Wohnfläche im Berliner Umland sowie künftig 4,90 €/m2 Wohnfläche im Berlin-fernen Raum.
4. Alle Landesförderungen
Ein bestimmter Anteil der geförderten Wohnungen soll den Zielgruppen „Junge Familien“ und „Senioren“ zur Verfügung gestellt werden. Die förderfähige Gebietskulisse erstreckt sich auf innerstädtische Sanierungs- und Entwicklungsgebiete sowie Vorranggebiete Wohnen. Die Modernisierung und Instandsetzung sowie der Aufzugsanbau sind darüber hinaus in Konsolidierungsgebieten möglich.
5. Wohnwirtschaftliche Brandenburg-Kredite
Über die Landesförderung hinaus fördert die ILB aus eigenen Mitteln mit Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen. Für diese Eigenprodukte hat die Bank einen speziellen ILB-Förderfonds aufgelegt. Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau (BK-EW) Mit ihren Programmen „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ fördert die KfW energieeffiziente Investitionen in bestehendem oder neuem Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen. Die Darlehensverträge werden zu den Bedingungen und Konditionen der KfW abgeschlossen. Zusätzlich vergibt die ILB einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % des Darlehensbetrages. Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen (BK-AU) Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ dient der Finanzierung von Investitionen in den Abbau und die Reduzierung von Barrieren in bestehendem Wohnraum. Die ILB bietet auch Finanzierungen mit diesem zinsgünstigen Darlehensprogramm an und versieht es ebenfalls mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % des Darlehensbetrages. Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren (BK-Mod) Die ILB fördert auch Maßnahmen der allgemeinen Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnraum. Die Darlehen bietet die Bank über einen Zeitraum von 15 Jahren zu Kapitalmarktkonditionen für zehn Jahre an. Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau (BK-MWN) Die ILB fördert den Mietwohnungsneubau aus Eigenmitteln in zwei Varianten: Der Investor kann wählen, ob er einen Tilgungszuschuss oder eine Zinsverbilligung in Anspruch nimmt.
Die Kundenberater der ILB beraten kostenfrei zu allen Förderprogrammen. Für Informationen oder Terminvereinbarungen sind sie telefonisch unter der Hotline 0331/660-1322 oder per eMail unter immo-kunden@ ilb.de erreichbar. Detaillierte Förderkonditionen sowie tagesaktuelle Hinweise findet man im Internet unter www.ilb.de.
■ Alle Förderungen werden nunmehr als zinsfreie Darlehen angeboten.
■ Der Zweckbindungszeitraum und die Mietpreisgrenzen wurden vereinheitlicht.
■ Die einzelnen Förderungen sind den gleichen Zielgruppen zugedacht.
■ Es bestehen weitgehend übereinstimmende innerstädtische Gebietskulissen. Darüber hinaus bilden generationengerechte und nachhaltige Bestände einen Förderschwerpunkt. In diesem Kontext erlangen Energie einsparende Maßnahmen und Barrierefreiheit wachsende Bedeutung. Ihre Durchführung wird deshalb in mehreren Programmen zusätzlich gefördert. Während des Zweckbindungszeitraums stellt das Land die Förderdarlehen zinsfrei zur Verfügung. Als Gegenleistung räumt der Investor in Abstimmung mit den Kommunen Mietpreis- und Belegungsbindungen an dem geförderten Objekt ein. So erlangen die Investoren Fördervorteile und erleichtern gleichzeitig den Zugang zu neuem oder modernisiertem, bezahlbarem Wohnraum. Dies soll insbesondere den geringer verdienenden Mieterhaushalten in angespannten Wohnungsmärkten entgegenkommen.
Mit folgenden Anpassungen hat das Land die Attraktivität der Neubauförderung im Juni 2015 ein weiteres Mal gestärkt:
■ Erhöhung der Grundförderung um 50 %
■ höhere Mietpreisgrenze im Berlin-fernen Raum
■ Anpassung der Quote für Mietpreis- und Belegungsbindungen
■ Ausweitung des Zweckbindungszeitraums.
Grundlegende Förderbestimmungen:
1. Neubau von Mietwohnraum
Die Grundförderung beträgt künftig 1.500 € Darlehen je m2 Wohnfläche, weitere Zusatzdarlehen sind möglich. Die Zinsfreiheit beträgt 20 Jahre. Der Tilgungssatz beträgt mindestens 2 %, unter bestimmten Bedingungen 1 %.
Die Mindesteigenleistung beträgt 20 % der Gesamtkosten. Mindestens 75 % der geförderten Wohnungen erhalten eine Mietpreis- und Belegungsbindung; davon können bis zu 25 % mittelbar gebunden werden. Diese Bindungen gelten für den Zeitraum von 20 Jahren.
Die Mietpreisgrenze beträgt 5,50 €/m2 Wohnfläche im Berliner Umland sowie künftig 4,90 €/m2 Wohnfläche im Berlin-fernen Raum.
2. Modernisierung/Instandsetzung von Mietwohnraum
Die Grundförderung beträgt 40 % der anerkannten Baukosten, jedoch bis zu 650 €/ m2 Wohnfläche, weitere Zusatzdarlehen sind möglich.
Die Zinsfreiheit beträgt 15 Jahre. Der Tilgungssatz beträgt mindestens 4 %. Die Mindesteigenleistung beträgt 15 % der Gesamtkosten.
Mindestens 75 % der geförderten Wohnungen erhalten eine Mietpreis- und Belegungsbindung (50 % im Berlin-fernen Raum); davon können bis zu 50 % mittelbar gebunden werden. Diese Bindungen gelten für den Zeitraum von 15 Jahren.
Die Mietpreisgrenze beträgt 5,50 €/m2 Wohnfläche im Berliner Umland sowie künftig 4,90 €/m2 Wohnfläche im Berlin-fernen Raum
3. Barrierefreier Zugang zu Wohnungen u. Gebäuden (Ein-/Anbau von Aufzügen)
Die Förderung beträgt 85 % der anerkannten Kosten, jedoch bis zu 21.250 € je Wohnung.
Die Zinsfreiheit beträgt 15 Jahre. Der Tilgungssatz beträgt mindestens 4 %. Die Mindesteigenleistung beträgt 15 % der Gesamtkosten.
Mindestens 75 % der geförderten Wohnungen erhalten eine Mietpreis- und Belegungsbindung (teilweise 50 %); davon können bis zu 50 % mittelbar gebunden werden. Diese Bindungen gelten für den Zeitraum von 15 Jahren.
Die Mietpreisgrenze beträgt 5,50 €/m2 Wohnfläche im Berliner Umland sowie künftig 4,90 €/m2 Wohnfläche im Berlin-fernen Raum.
4. Alle Landesförderungen
Ein bestimmter Anteil der geförderten Wohnungen soll den Zielgruppen „Junge Familien“ und „Senioren“ zur Verfügung gestellt werden. Die förderfähige Gebietskulisse erstreckt sich auf innerstädtische Sanierungs- und Entwicklungsgebiete sowie Vorranggebiete Wohnen. Die Modernisierung und Instandsetzung sowie der Aufzugsanbau sind darüber hinaus in Konsolidierungsgebieten möglich.
5. Wohnwirtschaftliche Brandenburg-Kredite
Über die Landesförderung hinaus fördert die ILB aus eigenen Mitteln mit Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen. Für diese Eigenprodukte hat die Bank einen speziellen ILB-Förderfonds aufgelegt. Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau (BK-EW) Mit ihren Programmen „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ fördert die KfW energieeffiziente Investitionen in bestehendem oder neuem Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen. Die Darlehensverträge werden zu den Bedingungen und Konditionen der KfW abgeschlossen. Zusätzlich vergibt die ILB einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % des Darlehensbetrages. Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen (BK-AU) Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ dient der Finanzierung von Investitionen in den Abbau und die Reduzierung von Barrieren in bestehendem Wohnraum. Die ILB bietet auch Finanzierungen mit diesem zinsgünstigen Darlehensprogramm an und versieht es ebenfalls mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % des Darlehensbetrages. Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren (BK-Mod) Die ILB fördert auch Maßnahmen der allgemeinen Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnraum. Die Darlehen bietet die Bank über einen Zeitraum von 15 Jahren zu Kapitalmarktkonditionen für zehn Jahre an. Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau (BK-MWN) Die ILB fördert den Mietwohnungsneubau aus Eigenmitteln in zwei Varianten: Der Investor kann wählen, ob er einen Tilgungszuschuss oder eine Zinsverbilligung in Anspruch nimmt.
Die Kundenberater der ILB beraten kostenfrei zu allen Förderprogrammen. Für Informationen oder Terminvereinbarungen sind sie telefonisch unter der Hotline 0331/660-1322 oder per eMail unter immo-kunden@ ilb.de erreichbar. Detaillierte Förderkonditionen sowie tagesaktuelle Hinweise findet man im Internet unter www.ilb.de.
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