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Ferienwohnungen in Baugebieten
Nachrichten
27.07.2015 (GE 12/2015, S. 740) Die Bundesregierung tendiert zur Auffassung, dass Ferienwohnungen in Baugebieten als Ausnahme zugelassen werden können.
Es lägen keine Anhaltspunkte vor, dass bei Verabschiedung der ersten Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Jahr 1962 oder danach beabsichtigt gewesen wäre, dass Ferienwohnungen in einzelnen Baugebieten unzulässig sein sollen, schreibt sie in einer Antwort (BT-Drs. 18/5076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu liege nicht vor. Derzeit prüft die Bundesregierung eine Änderung der BauNVO im Zusammenhang mit der anstehenden Städtebaurechtsnovelle. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit habe eine Länderanfrage gestartet, mit der die Länder gebeten werden, Auskunft zu ihrer bisherigen Verwaltungspraxis in Bezug auf Ferienwohnungen zu geben.