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Müllers Ruf ohne Widerhall
Nachrichten
15.05.2015 (GE 8/2015, S. 468) Der damalige Bausenator Michael Müller hatte 2013 die Bezirke aufgerufen, sich wieder um die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wg. überhöhter Mieten (§ 5 WiStG, § 291 StGB) zu kümmern.
Eine Umfrage unter den Bezirksämtern ergab: In Zehlendorf gibt es einen (nicht abgeschlossenen) Fall, in Treptow-Köpenick wurde einvernehmlich in fünf Fällen die Miete auf das nach dem WiStG zulässige Maß (ortsübliche Miete + 20 %) reduziert, in allen anderen Bezirken gab es in den letzten fünf Jahren keine Verfolgung von Verdachtsfällen. Fälle von Mietwucher: 0 (AH-Drs. 17/15484).