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Schönheitsreparaturen
Nachrichten
21.04.2015 (GE 7/2015, S. 400) Nach den neuen Urteilen des Bundesgerichtshofes zu Schönheitsreparaturen (BGH VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII
ZR 21/13) fordert Haus & Grund Deutschland eine neue gesetzliche Regelung der Schönheitsreparaturen.
„Die Schönheitsreparaturen sollten künftig grundsätzlich Sache des Mieters sein. Das würde Rechtssicherheit für beide Parteien schaffen und wäre im Interesse aller Beteiligten“, erläuterte Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke. Die Mieter wollten meist selbst bestimmen, wie beispielsweise die Wände gestrichen sind. Zudem wollten die Mieter auch nicht alle paar Jahre vom Vermieter einen Maler in die Wohnung geschickt bekommen, der dann einzelne Räume streicht. Die BGH-Rechtsprechung der vergangenen Jahre zur Frage der Schönheitsreparaturen habe häufig Streit in ansonsten harmonische Mietverhältnisse getragen. Die vorab vereinbarte vertragliche Balance sei aus dem Gleichgewicht gebracht worden und die Mietkalkulation aus den Fugen geraten.