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Mängelprozeß
28.11.2000 (GE 21/2000, 1420) Es gibt Neues von Vermieterin Stefanie (genannt "Steffi") Graf:
Sie hat ihren Prozeß gegen den Berliner Rentner Horst Krause (wir berichteten, vgl. GE 2000, 1276) so gut wie gewonnen. Elf von 14 „Krause-Mängeln” akzeptiert das AG Köpenick nicht als solche (Sie erinnern sich an die monierte fehlende Brücke über die Spree). Nun wurden auch weitere Mängelrügen verworfen: einerseits die Rüge, daß es in der Küche nur einen Besteckkasten gäbe, andererseits, daß der Geschirrspülautomat zu groß für einen Ein-Personen-Haushalt sei (warum reicht Krause dann nicht auch ein Besteckkasten? Ein ungelöstes Rätsel). Jetzt geht‘s nur noch darum, ob die Umlufthaube vorschriftsmäßig installiert ist, ob sich die Außenjalousien tatsächlich nicht richtig schließen lassen und ob die Einbauküche nicht zu klein ist. Das wird im Tie-Break entschieden …