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Seit Jahresbeginn ist die Biotonne Pflicht Ausnahmen gelten für Eigenkompostierer
Kreislaufwirtschaftsgesetz in Berlin nur unzureichend umgesetzt?
13.02.2015 (GE 2/2015, S. 82) Das bundesdeutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) schreibt vor, dass ab Jahresbeginn allen Haushalten eine Bioabfalltonne zur Verfügung stehen muss, sofern nicht kompostiert wird. In Berlin gibt es noch Optimierungsbedarf, meint der Senat.
Zunächst zum Grundsätzlichen: § 6 KrWG sieht eine „Abfallhierarchie“ vor. Danach stehen Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung in folgender Rangfolge: Vermeidung (1), Vorbereitung zur Wiederverwendung (2), Recycling (3), sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung (4), Beseitigung (5).
§ 7 Abs 2 KrWG verpflichtet die Abfallerzeuger oder -besitzer (natürliche wie juristische Personen) zur Verwertung ihrer Abfälle. Diese hat dabei Vorrang vor der Beseitigung. Nach § 3 Abs. 7 KrWG sind Bioabfälle biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushalten, aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, aus dem Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben sowie sonstige Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder stofflichen Eigenschaften vergleichbar sind.
§ 17 Abs 1 KrWG statuiert eine grundsätzliche Überlassungspflicht. Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten sind danach verpflichtet, diese Abfälle den landesrechtlich zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen, dem sogenannten „öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger“ (ÖRE) zu überlassen. In Berlin ist das die BSR. Für Bio-Abfälle gilt diese Überlassungspflicht aber nur, soweit Abfallerzeuger oder -besitzer zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht willens oder in der Lage sind. Im Klartext: Ein- und Zweifamilienhauseigentümer dürfen auf ihrem Grundstück die Bioabfälle selbst kompostieren, müssen es aber nicht, sondern haben einen Anspruch darauf, sie der BSR anzudienen. Der Berliner Senat hatte sich kürzlich im Rahmen einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) mit dem Themenkomplex zu beschäftigen. Hier eine Zusammenfassung der Aussagen:
Ein flächendeckendes Angebot für die Bioabfallsammlung (Biotonne und Laubsack) bestehe nach Angaben der BSR bereits (allerdings nutzen rund 380.000 Haushalte die Biotonne noch nicht). Im Fluss sei aber noch die Meinungsbildung darüber, ob
zusätzliche Maßnahmen geboten seien. Zur Umsetzung der flächendeckenden Bioabfallsammlung in Berlin sei es jedenfalls noch erforderlich, „dass insbesondere die Grundstücke in den gartenreichen Siedlungsgebietsstrukturen weitestgehend an die Bioabfallsammlung angeschlossen werden“. Die BSR unternehme bereits seit einigen Jahren vielfache Anstrengungen, um den Berlinern die Biotonne näher zur bringen. Dadurch seien die Bioabfallmengen aus der Biotonne pro Jahr seit 2008 von 52.000 t auf rund 67.000 t in 2014 gestiegen.
Die bisher nicht an die Bioabfallsammlung angeschlossenen Haushalte befänden sich größtenteils in den gartenreichen Gebieten (wo vielfach, s. o., keine Anschlusspflicht besteht). Neben dem Anschluss dieser Grundstücke bestehe aber auch „bei den Berliner Wohnungsbauunternehmen noch ein relevanter Optimierungsbedarf bei der Bioabfallsammlung”.
Die Biotonne sei derzeit vor allem im Innenstadtbereich (Blockbebauung und Großwohnanlagen) aufgestellt, aber noch keineswegs auf jedem Grundstück.
Alle städtischen Wohnungsgesellschaften sind zwar an die Biotonne angeschlossen, allerdings mit unterschiedlichem Nutzungsgrad durch die angeschlossenen Haushalte; dieser sei auch hier „ausbaufähig”. Der Prozentsatz des Bioabfallbehältervolumens liegt im Verhältnis zum Restabfallbehältervolumen bei durchgehend unter 10 %. Um die Getrenntsammlung von Bioabfall im Haushalt zu verbessern, werde die BSR weitere Kooperationsangebote an die Wohnungswirtschaft formulieren. Untersuchungen hätten gezeigt, dass zusätzlich zur jetzigen Bioabfallsammlung durch eine flächendeckende Einführung der Biotonne in der ganzen Stadt (vor allem in gartenreichen Gebieten) rund 100.000 t/a Bioabfall aus Haushalten getrennt erfasst werden könnten.
Doch es gibt Grenzen: Die Kapazitäten der Vergärungsanlage der BSR sind auf 60.000 t/a ausgelegt. Was darüber hinausgeht, muss derzeit alternativ verwertet (kompostiert) werden. Aus wirtschaftlicher Sicht könne eine zweite Vergärungsanlage erst gebaut werden, wenn absehbar 100.000 t/a aus der Biotonne auch gesammelt werden können.
§ 7 Abs 2 KrWG verpflichtet die Abfallerzeuger oder -besitzer (natürliche wie juristische Personen) zur Verwertung ihrer Abfälle. Diese hat dabei Vorrang vor der Beseitigung. Nach § 3 Abs. 7 KrWG sind Bioabfälle biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushalten, aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, aus dem Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben sowie sonstige Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder stofflichen Eigenschaften vergleichbar sind.
§ 17 Abs 1 KrWG statuiert eine grundsätzliche Überlassungspflicht. Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten sind danach verpflichtet, diese Abfälle den landesrechtlich zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen, dem sogenannten „öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger“ (ÖRE) zu überlassen. In Berlin ist das die BSR. Für Bio-Abfälle gilt diese Überlassungspflicht aber nur, soweit Abfallerzeuger oder -besitzer zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht willens oder in der Lage sind. Im Klartext: Ein- und Zweifamilienhauseigentümer dürfen auf ihrem Grundstück die Bioabfälle selbst kompostieren, müssen es aber nicht, sondern haben einen Anspruch darauf, sie der BSR anzudienen. Der Berliner Senat hatte sich kürzlich im Rahmen einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) mit dem Themenkomplex zu beschäftigen. Hier eine Zusammenfassung der Aussagen:
Ein flächendeckendes Angebot für die Bioabfallsammlung (Biotonne und Laubsack) bestehe nach Angaben der BSR bereits (allerdings nutzen rund 380.000 Haushalte die Biotonne noch nicht). Im Fluss sei aber noch die Meinungsbildung darüber, ob
zusätzliche Maßnahmen geboten seien. Zur Umsetzung der flächendeckenden Bioabfallsammlung in Berlin sei es jedenfalls noch erforderlich, „dass insbesondere die Grundstücke in den gartenreichen Siedlungsgebietsstrukturen weitestgehend an die Bioabfallsammlung angeschlossen werden“. Die BSR unternehme bereits seit einigen Jahren vielfache Anstrengungen, um den Berlinern die Biotonne näher zur bringen. Dadurch seien die Bioabfallmengen aus der Biotonne pro Jahr seit 2008 von 52.000 t auf rund 67.000 t in 2014 gestiegen.
Die bisher nicht an die Bioabfallsammlung angeschlossenen Haushalte befänden sich größtenteils in den gartenreichen Gebieten (wo vielfach, s. o., keine Anschlusspflicht besteht). Neben dem Anschluss dieser Grundstücke bestehe aber auch „bei den Berliner Wohnungsbauunternehmen noch ein relevanter Optimierungsbedarf bei der Bioabfallsammlung”.
Die Biotonne sei derzeit vor allem im Innenstadtbereich (Blockbebauung und Großwohnanlagen) aufgestellt, aber noch keineswegs auf jedem Grundstück.
Alle städtischen Wohnungsgesellschaften sind zwar an die Biotonne angeschlossen, allerdings mit unterschiedlichem Nutzungsgrad durch die angeschlossenen Haushalte; dieser sei auch hier „ausbaufähig”. Der Prozentsatz des Bioabfallbehältervolumens liegt im Verhältnis zum Restabfallbehältervolumen bei durchgehend unter 10 %. Um die Getrenntsammlung von Bioabfall im Haushalt zu verbessern, werde die BSR weitere Kooperationsangebote an die Wohnungswirtschaft formulieren. Untersuchungen hätten gezeigt, dass zusätzlich zur jetzigen Bioabfallsammlung durch eine flächendeckende Einführung der Biotonne in der ganzen Stadt (vor allem in gartenreichen Gebieten) rund 100.000 t/a Bioabfall aus Haushalten getrennt erfasst werden könnten.
Doch es gibt Grenzen: Die Kapazitäten der Vergärungsanlage der BSR sind auf 60.000 t/a ausgelegt. Was darüber hinausgeht, muss derzeit alternativ verwertet (kompostiert) werden. Aus wirtschaftlicher Sicht könne eine zweite Vergärungsanlage erst gebaut werden, wenn absehbar 100.000 t/a aus der Biotonne auch gesammelt werden können.