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Innungen und Kammern helfen
Wie man als Auftraggeber Handwerksbetriebe auswählt
28.11.2000 (GE 22/2000, 1500) Die Vergabe von Aufträgen an Handwerker ist Vertrauenssache. Viele der Bau- und Handwerksfirmen, die im GRUNDEIGENTUM beispielsweise über die Jahre hinweg inserieren, haben sich einen tadellosen Ruf erworben. Doch es drängen auch neue auf einen immer schwierigeren Markt. Und dann steht man als Auftraggeber vor der Frage, wie verhindert man, daß man an ein schwarzes Schaf gerät? Die Fachgemeinschaft Bau hat ein Merkblatt mit Hinweisen und nützlichen Adressen zusammengestellt, das wir nachstehend abdrucken.
Risiken bei der Suche
nach einem Unternehmen
In Tageszeitungen, Bezirkszeitungen oder Branchenbüchern wirbt eine Vielzahl von Firmen um Kundschaft. Leider ist hierbei zu berücksichtigen, daß die Verlage keine Überprüfung auf Plausibilität der angebotenen Leistungen mit den technischen Möglichkeiten sowie die Gesetzestreue der Inserenten und ihre Aussagen durchführen. So werben hier Fachunternehmen, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Sozialabgaben und Berufsgenossenschaftsbeiträgen nachkommen, neben denen, die diese Forderungen nicht erfüllen und sogar Anbietern von Schwarzarbeit.
Meist wird nach dem Motto verfahren, der Billigste bekommt den Zuschlag, was sich häufig als Fehlentscheidung herausstellt. Zuhauf versuchen Anbieter mit „Heimwerker-qualität“ oder gänzlich ohne ausreichende Fachkunde, an das Geld des Kunden heranzukommen.
Ist der Auftrag erst erteilt, bestehen kaum noch Möglichkeiten, den „Handwerker“ in seinem Tun zu beeinflussen. Bereits die Anwesenheit des „Handwerkers“ in den Räum-lichkeiten des Auftraggebers artet bei nicht legal arbeitenden Firmen oder Personen zu einem Kräftespiel aus, bei dem der Besteller meist allein gelassen ist. Der Gesetzgeber und seine Ordnungsbehörde Polizei steht dem bei, der sich auch gesetzestreu verhält. So ergeben sich beim Auftraggeber von vermeintlich billigen Bauleistungen als Risiken die nicht fachgerechte Leistung, Schäden an Mobiliar und Bauteilen und ein gänzliches Fehlen von Gewährleistungsansprüchen.
Nachweis von Firmen
Die Innungen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie Fachverbände weisen auf Anfrage gerne Mitgliedsfirmen nach. Bei diesen Unternehmen ist sichergestellt, daß sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und zudem durch fachkundiges Personal eine Garantie für einwandfreie Leistungen bieten. Sollte dann doch einmal etwas nicht so gelingen, wie es sich Kunde und Unternehmen vorgestellt haben, wird dieses in der Regel ohne Problem durch das Unternehmen in Ordnung gebracht. Besteht Uneinigkeit zwischen den Parteien, helfen Innungen und Verbände durch Einschaltung von Sachverständigen und juristischer Beratung bei der Schlichtung, und dies zumeist kostenfrei oder gegen geringes Entgelt.
Über den Kreis der Innungen und Fachor-ganisationen hinaus geben die Handwerkskammer Berlin und die Industrie- und Handelskammer zu Berlin Auskunft aus der Innungsrolle bzw. dem Gewerberegister, ob ein bestimmter Betrieb gesetzlich gemeldet und eingetragen ist und für welche Arbeiten er die erforderliche Fachkunde nachgewiesen hat.
Der Unterschied zwischen Innungen bzw. Fachverbänden und den vorgenannten Kammern besteht in einer Pflichtmitgliedschaft bei den Kammern und einer zusätzlichen freiwilligen Mitgliedschaft bei den Innungen und Fachverbänden. Firmen, die sich freiwillig zusätzlich einer Innung oder einem Fachverband angeschlossen haben, ist ein hohes Maß an berufsständigem Denken, Einbindung in die Tarif- und Sozialpolitik der betreffenden Branche und Interesse an der Berufsaus- und Weiterbildung zuzusprechen. Sie gehören meist seit Jahren der betreffenden Organisation an und beabsichtigen dies auch in der Zukunft fortzuführen. Firmen, die nur das „schnelle“ Geld suchen, werden sich kaum einer Innung oder einem Fachverband anschließen. Um die Mitgliedschaft in einer der Kammern kommen sie wegen der Pflichtmitgliedschaft nicht herum. Ein jeder mag sich hieraus selbst ein Bild über die Aussage der verschiedenen Mitgliedschaften machen.
Vertragsschließung
von Bauleistungen
Voranzustellen ist, daß die Abgabe eines Angebotes für den eventuellen Kunden kostenfrei ist, es jedoch zur Aufgabe des Bestellers gehört, seinen Bauwunsch im „Fachchinesisch“ der jeweiligen Branche unter genauer Angabe des Umfangs zu defi-nieren.
Hieraus resultieren häufig erste Verstimmungen auf beiden Seiten. Der Kunde ist nicht imstande, dieses ohne zusätzliche Beauftragung eines Architekten oder Ingenieurs zu leisten, und das Unternehmen sieht sich außerstande, detaillierte Aufmaße und Leistungsbeschreibungen zu erstellen, ohne diese Arbeit bezahlt zu bekommen. Es verbleibt immer in der Entscheidung des Unternehmens, dem möglichen Kunden ein Angebot aufgrund örtlicher Überprüfungen, teilweise mit recht hohem Aufwand für Massenermittlungen und Leistungsdefinitionen zu erstellen oder davon abzusehen, wenn die Chance, die Leistung auch beauftragt zu erhalten, eher gering ist.
Zum Verständnis: Ein Unternehmen lebt von der Durchführung von Leistungen und nicht von der Beratung möglicher Bauherrn. Bei drei Beratungen pro Tag ist dieser verstrichen, und wenn sich hieraus kein Auftrag entwickelt, stehen irgendwann die Beschäftigten auf der Straße.
Um den Interessen beider Parteien zu genügen, bietet sich folgendes an:
Der Auftraggeber von Bauleistungen be-auftragt ein Unternehmen des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes mit einem Planungsauftrag. Dieser hat das Aufnehmen der Mengen und die genaue Beschreibung der auszuführenden Leistung zum Inhalt. Hierfür kann ein pauschaler Betrag, abhängig vom Aufwand des Unternehmens, vereinbart werden. Als Auflage sollte jedoch festgehalten werden, daß diese Kosten bei Beauftragung der Bauleistung entfallen. Dem Auftraggeber steht es dann frei, das Leistungsverzeichnis mehreren Fachbetrieben mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes zuzuleiten. Selbstverständlich sollte auch das Unternehmen, das das Leistungsverzeichnis ausgearbeitet hat, in diesen Wettbewerb einbezogen werden. Erhält dann dieses Unternehmen den Zuschlag, hat der Auftraggeber die Gewähr, zum günstigen Preis eine fachkundige Leistung zu erhalten. Dieses Verfahren wird teilweise im Heizungs-, Sanitär- und Klimagewerbe sowie dem Kraftfahrzeugreparaturgewerbe angewendet.
Nützliche Adressen:
Baugewerksinnung Berlin und Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V., Nassauische Straße 15, 10717 Berlin, Z 86 00 04-0, Fax 86 00 04-12
Elektro-Innung Berlin und Fachverband Elektrotechnische Handwerke Berlin/Brandenburg (LIV), Sponholzstraße 47, 12159 Berlin, Z 85 95 58-21, Fax 85 95 58-55
Glaser-Innung Berlin, Alte Jakobstraße 124, 10969 Berlin, Z 251 02 26, Fax 251 31 57
Innung für Metall- und Kunststofftechnik Berlin und Landesinnungsverband Metall Berlin-Brandenburg, Köpenicker Straße 148, 10997 Berlin, Z 618 20 26, Fax 618 80 31
Innung für Parkett und Fußbodentechnik, Breite Straße 39, 12167 Berlin, Z 792 30 07
Innung Sanitär Heizung Klempner Klima Berlin, Siegmunds Hof 18, 10555 Berlin, Z 39 92 69-0, Fax 39 92 69-99
Kachelofen- und Luftheizungsbauer-Innung Berlin, Oberm.: Wolfgang Baumbeck, Britzer Damm 186, 12347 Berlin, Z 606 10 69
Landesinnung des Dachdeckerhandwerks Berlin, Nicolaistraße 5, 12247 Berlin, Z 771 00 70, Fax 771 70 86
Landesfachverband Berlin-Brandenburg Gerüstbau-Innung e.V., Oberm.: Eberhard Grosse, Attilastraße 126, 12105 Berlin, Z 753 20 85, Fax 753 20 14
Maler- und Lackierer-Innung Berlin, Wuthenowstraße 1, 12169 Berlin, Z 791 30 64, Fax 793 21 51
Steinmetz- und Bildhauer-Innung Berlin, Alte Jakobstraße 124-128, 10969 Berlin, Z 251 02 26, Fax 251 31 57
Tischler-Innung Berlin und Verband Berliner Holzindustrie und verwandte Industriezweige e. V., Flurweg 5, 12357 Berlin, Z 66 93 15-25, Fax 66 93 15-35
Handwerkskammer Berlin, Blücherstraße 68/Mehringdamm 15, 10961 Berlin, Z 259 03-01, Fax 259 03-235
Industrie- und Handelskammer zu Berlin, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, Z 31 510-0, Fax 31 510-102
nach einem Unternehmen
In Tageszeitungen, Bezirkszeitungen oder Branchenbüchern wirbt eine Vielzahl von Firmen um Kundschaft. Leider ist hierbei zu berücksichtigen, daß die Verlage keine Überprüfung auf Plausibilität der angebotenen Leistungen mit den technischen Möglichkeiten sowie die Gesetzestreue der Inserenten und ihre Aussagen durchführen. So werben hier Fachunternehmen, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Sozialabgaben und Berufsgenossenschaftsbeiträgen nachkommen, neben denen, die diese Forderungen nicht erfüllen und sogar Anbietern von Schwarzarbeit.
Meist wird nach dem Motto verfahren, der Billigste bekommt den Zuschlag, was sich häufig als Fehlentscheidung herausstellt. Zuhauf versuchen Anbieter mit „Heimwerker-qualität“ oder gänzlich ohne ausreichende Fachkunde, an das Geld des Kunden heranzukommen.
Ist der Auftrag erst erteilt, bestehen kaum noch Möglichkeiten, den „Handwerker“ in seinem Tun zu beeinflussen. Bereits die Anwesenheit des „Handwerkers“ in den Räum-lichkeiten des Auftraggebers artet bei nicht legal arbeitenden Firmen oder Personen zu einem Kräftespiel aus, bei dem der Besteller meist allein gelassen ist. Der Gesetzgeber und seine Ordnungsbehörde Polizei steht dem bei, der sich auch gesetzestreu verhält. So ergeben sich beim Auftraggeber von vermeintlich billigen Bauleistungen als Risiken die nicht fachgerechte Leistung, Schäden an Mobiliar und Bauteilen und ein gänzliches Fehlen von Gewährleistungsansprüchen.
Nachweis von Firmen
Die Innungen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie Fachverbände weisen auf Anfrage gerne Mitgliedsfirmen nach. Bei diesen Unternehmen ist sichergestellt, daß sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und zudem durch fachkundiges Personal eine Garantie für einwandfreie Leistungen bieten. Sollte dann doch einmal etwas nicht so gelingen, wie es sich Kunde und Unternehmen vorgestellt haben, wird dieses in der Regel ohne Problem durch das Unternehmen in Ordnung gebracht. Besteht Uneinigkeit zwischen den Parteien, helfen Innungen und Verbände durch Einschaltung von Sachverständigen und juristischer Beratung bei der Schlichtung, und dies zumeist kostenfrei oder gegen geringes Entgelt.
Über den Kreis der Innungen und Fachor-ganisationen hinaus geben die Handwerkskammer Berlin und die Industrie- und Handelskammer zu Berlin Auskunft aus der Innungsrolle bzw. dem Gewerberegister, ob ein bestimmter Betrieb gesetzlich gemeldet und eingetragen ist und für welche Arbeiten er die erforderliche Fachkunde nachgewiesen hat.
Der Unterschied zwischen Innungen bzw. Fachverbänden und den vorgenannten Kammern besteht in einer Pflichtmitgliedschaft bei den Kammern und einer zusätzlichen freiwilligen Mitgliedschaft bei den Innungen und Fachverbänden. Firmen, die sich freiwillig zusätzlich einer Innung oder einem Fachverband angeschlossen haben, ist ein hohes Maß an berufsständigem Denken, Einbindung in die Tarif- und Sozialpolitik der betreffenden Branche und Interesse an der Berufsaus- und Weiterbildung zuzusprechen. Sie gehören meist seit Jahren der betreffenden Organisation an und beabsichtigen dies auch in der Zukunft fortzuführen. Firmen, die nur das „schnelle“ Geld suchen, werden sich kaum einer Innung oder einem Fachverband anschließen. Um die Mitgliedschaft in einer der Kammern kommen sie wegen der Pflichtmitgliedschaft nicht herum. Ein jeder mag sich hieraus selbst ein Bild über die Aussage der verschiedenen Mitgliedschaften machen.
Vertragsschließung
von Bauleistungen
Voranzustellen ist, daß die Abgabe eines Angebotes für den eventuellen Kunden kostenfrei ist, es jedoch zur Aufgabe des Bestellers gehört, seinen Bauwunsch im „Fachchinesisch“ der jeweiligen Branche unter genauer Angabe des Umfangs zu defi-nieren.
Hieraus resultieren häufig erste Verstimmungen auf beiden Seiten. Der Kunde ist nicht imstande, dieses ohne zusätzliche Beauftragung eines Architekten oder Ingenieurs zu leisten, und das Unternehmen sieht sich außerstande, detaillierte Aufmaße und Leistungsbeschreibungen zu erstellen, ohne diese Arbeit bezahlt zu bekommen. Es verbleibt immer in der Entscheidung des Unternehmens, dem möglichen Kunden ein Angebot aufgrund örtlicher Überprüfungen, teilweise mit recht hohem Aufwand für Massenermittlungen und Leistungsdefinitionen zu erstellen oder davon abzusehen, wenn die Chance, die Leistung auch beauftragt zu erhalten, eher gering ist.
Zum Verständnis: Ein Unternehmen lebt von der Durchführung von Leistungen und nicht von der Beratung möglicher Bauherrn. Bei drei Beratungen pro Tag ist dieser verstrichen, und wenn sich hieraus kein Auftrag entwickelt, stehen irgendwann die Beschäftigten auf der Straße.
Um den Interessen beider Parteien zu genügen, bietet sich folgendes an:
Der Auftraggeber von Bauleistungen be-auftragt ein Unternehmen des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes mit einem Planungsauftrag. Dieser hat das Aufnehmen der Mengen und die genaue Beschreibung der auszuführenden Leistung zum Inhalt. Hierfür kann ein pauschaler Betrag, abhängig vom Aufwand des Unternehmens, vereinbart werden. Als Auflage sollte jedoch festgehalten werden, daß diese Kosten bei Beauftragung der Bauleistung entfallen. Dem Auftraggeber steht es dann frei, das Leistungsverzeichnis mehreren Fachbetrieben mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes zuzuleiten. Selbstverständlich sollte auch das Unternehmen, das das Leistungsverzeichnis ausgearbeitet hat, in diesen Wettbewerb einbezogen werden. Erhält dann dieses Unternehmen den Zuschlag, hat der Auftraggeber die Gewähr, zum günstigen Preis eine fachkundige Leistung zu erhalten. Dieses Verfahren wird teilweise im Heizungs-, Sanitär- und Klimagewerbe sowie dem Kraftfahrzeugreparaturgewerbe angewendet.
Nützliche Adressen:
Baugewerksinnung Berlin und Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V., Nassauische Straße 15, 10717 Berlin, Z 86 00 04-0, Fax 86 00 04-12
Elektro-Innung Berlin und Fachverband Elektrotechnische Handwerke Berlin/Brandenburg (LIV), Sponholzstraße 47, 12159 Berlin, Z 85 95 58-21, Fax 85 95 58-55
Glaser-Innung Berlin, Alte Jakobstraße 124, 10969 Berlin, Z 251 02 26, Fax 251 31 57
Innung für Metall- und Kunststofftechnik Berlin und Landesinnungsverband Metall Berlin-Brandenburg, Köpenicker Straße 148, 10997 Berlin, Z 618 20 26, Fax 618 80 31
Innung für Parkett und Fußbodentechnik, Breite Straße 39, 12167 Berlin, Z 792 30 07
Innung Sanitär Heizung Klempner Klima Berlin, Siegmunds Hof 18, 10555 Berlin, Z 39 92 69-0, Fax 39 92 69-99
Kachelofen- und Luftheizungsbauer-Innung Berlin, Oberm.: Wolfgang Baumbeck, Britzer Damm 186, 12347 Berlin, Z 606 10 69
Landesinnung des Dachdeckerhandwerks Berlin, Nicolaistraße 5, 12247 Berlin, Z 771 00 70, Fax 771 70 86
Landesfachverband Berlin-Brandenburg Gerüstbau-Innung e.V., Oberm.: Eberhard Grosse, Attilastraße 126, 12105 Berlin, Z 753 20 85, Fax 753 20 14
Maler- und Lackierer-Innung Berlin, Wuthenowstraße 1, 12169 Berlin, Z 791 30 64, Fax 793 21 51
Steinmetz- und Bildhauer-Innung Berlin, Alte Jakobstraße 124-128, 10969 Berlin, Z 251 02 26, Fax 251 31 57
Tischler-Innung Berlin und Verband Berliner Holzindustrie und verwandte Industriezweige e. V., Flurweg 5, 12357 Berlin, Z 66 93 15-25, Fax 66 93 15-35
Handwerkskammer Berlin, Blücherstraße 68/Mehringdamm 15, 10961 Berlin, Z 259 03-01, Fax 259 03-235
Industrie- und Handelskammer zu Berlin, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, Z 31 510-0, Fax 31 510-102