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Führungswechsel bei der IBB
Namen & Nachrichten
06.12.2014 (GE 22/2014, S. 1475) Zum 1. Januar 2015 übernimmt der Jurist Jürgen Allerkamp den Vorstandsvorsitz der Investitionsbank Berlin
(IBB) von Rolf Friedhofen, der nach dem Hinauswurf des langjährigen IBB-Vorstandsvorsitzenden Ulrich Kissing im Frühjahr die IBB übergangsweise leitet.
Allerkamp verfügt über langjährige Erfahrung im Bankgeschäft. Er war bis Juni 2012 Vorstandsvorsitzender der Deutschen Hypothekenbank AG in Hannover. Zuvor verantwortete er als Vorstandsmitglied der NORD/LB zwölf Jahre u. a. das Firmenkundengeschäft und die gewerbliche Immobilienfinanzierung. Weitere berufliche Stationen des 57-Jährigen waren die WestLB und die Stadtsparkasse Dresden. Allerkamps Vorvorgänger Kissing war von der IBB-Verwaltungsratsvorsitzenden, Berlins Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer, wie berichtet abberufen worden, weil die IBB für ihn aufgrund nicht ganz eindeutiger Rechtslage zunächst bis zur Klärung der Rechtsfrage keine Sozialabgaben abgeführt und Kissing diesen Vorgang angeblich dem Verwaltungsrat verschwiegen habe. Kissing klagt gegen die Abberufung, allerdings mit zweifelhaften Erfolgsaussichten. Yzers Entscheidung war vor allem in Wirtschaftskreisen weithin mit Unverständnis aufgenommen worden, und es würde am Renommee der Wirtschaftssenatorin kratzen, wenn dem Land Berlin demnächst – nach dem Fall des früheren Flughafen-Chefs Rainer Schwarz – ein weiterer Versorgungsfall auf die Payroll wanderte, weil der Landesverwaltung
die Expertise für den rechtskonformen Umgang mit leitenden Mitarbeitern
fehlt. Das Landgericht Berlin (allerdings eine andere Kammer als die für Kissing zuständige) hatte kürzlich die Mitte des vergangenen Jahres im Anschluss an eine Beurlaubung erklärte fristlose Kündigung des Flughafen-Chefs für unwirksam gehalten und Schwarz Anspruch auf Fortzahlung seiner Bezüge bis zum Ende der Vertragslaufzeit zugesprochen – rund 1,2 Millionen €. Der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft hatte die Kündigung auf die mehrfach verschobene Flughafeneröffnung und die angeblich mangelhafte Unterrichtung des Aufsichtsrats gestützt; letzteres Argument spielte auch bei der Kündigung von Kissing eine Rolle. Das Landgericht unter dem Vorsitz von Björn Retzlaff vermochte in dem Verhalten des früheren Flughafen-Chefs keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen zu erkennen, und nur die hätten eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, was auch dem einen oder anderen Berliner Politiker,
der mit maßloser Urteilsschelte auf die Entscheidung reagierte, offenbar nicht ganz klar ist. Unfähigkeit ist nun mal kein Grund, einen Geschäftsführer fristlos vor die Tür zu setzen – leider ist das auch kein Anlass für jene, die ihn eingestellt haben, aus dem Aufsichtsrat auszuscheiden.