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Belegungsrechte im Wohnungsbestand
13.08.2014 (GE 15/2014, S. 954) Ein Kaninchen aus einem alten Hut gezaubert hat Berlins Stadtentwicklungssenator Michael Müller: den
 Kauf von Belegungsrechten für Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen. Die Wohnungswirtschaft wirbt schon seit Jahrzehnten dafür.
Ein Kaninchen aus einem alten Hut gezaubert hat Berlins Stadtentwicklungssenator Michael Müller: den
 Kauf von Belegungsrechten für Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen. Die Wohnungswirtschaft wirbt schon seit Jahrzehnten dafür.
In einem 1991 für
das damalige Bundesbauministerium angefertigten umfangreichen Gutachten über den Erwerb von Belegungsrechten im Wohnungsbestand schreiben die beiden Berliner Wissenschaftler Dr. Franz Hubert und Prof. Dr. Horst Tomann: „Die Loslösung des Erwerbs von Belegungsrechten von der Neubauförderung erscheint uns ein vielversprechender Ansatz in der Wohnungspolitik. Das Potential des Erwerbs von Belegungsrechten im Bestand ist keineswegs erschöpft. Die bisherigen Erfahrungen der Kommunen in dieser Hinsicht sind von einer Reihe ernüchternder Erfahrungen gekennzeichnet, die lehrreich, aber keineswegs durchgängig entmutigend sind. Bei der Bewertung dieser Erfahrungen muss man sich insbesondere vor Augen halten, dass der Mitteleinsatz der Kommunen beim Erwerb von Belegungsrechten im Bestand nur einen Bruchteil der öffentlichen Aufwendungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus betrug. Bei einer etwas großzügigeren finanziellen Ausstattung der Programme, klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und einem besseren Bekanntheitsgrad ist durchaus zu erwarten, dass professionelle private Wohnungsanbieter in größerem Umfang bereit sein werden, mit den Kommunen bei der Wohnungsbelegung zu kooperieren.“ Nun ist die finanzielle Ausstattung, die Müller im Auge hat, nicht ganz so großzügig wie das, was den beiden Wissenschaftlern vorschwebte, und gemessen an dem, was andere Großstädte – die machen das nämlich schon eine Weile – dafür ausgeben, eher von der Qualität eines Placebos. Die Münchner geben einen zweistelligen Millionenbetrag aus, Düsseldorf kauft Belegungsrechte, und selbst das närrische Mainz gibt mehr Geld dafür aus als Müller, der dafür gerade einmal 1 Million € zur Verfügung stellen will. Eigentümer sollen für ein Belegungsrecht für zehn Jahre 2 €/ qm monatlich erhalten, dafür aber nicht mehr als 6 € nettokalt vom Mieter verlangen und in der Bindungsfrist diese Miete um nicht mehr als 1 € erhöhen dürfen. Zu Recht war die Resonanz auf Müllers Vorschlag fast übergreifend positiv – ein wenig mehr Mut (mehr Mittel) wäre durchaus angebracht. Einzig die geborene Neinsagerin und ehemalige Senatorin Katrin Lompscher ließ kein gutes Haar daran: Das Land sollte seinen eigenen Wohnungsbestand ausweiten, statt „das Geld an Privatbesitzer zu verteilen“. Müller wird mit so viel Kurzsichtigkeit leben können.