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Klatsch & Tratsch
Januar 2014
19.01.2014 (GE 1/14) Für Holger Lippmann, der seinen Ende des vergangenen Jahres ausgelaufenen Vertrag als Geschäftsführer des Berliner Liegenschaftsfonds nicht verlängerte und in die Berliner Finanzverwaltung zurückkehrte, soll ein neues Aufgabengebiet gefunden werden – allerdings nicht in der Senatsverwaltung für Finanzen, wo Lippmann ursprünglich herkam und jetzt wieder dorthin zurückkehrte, sondern in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, und zwar in dem Bereich, den Staatssekretär Ephraim Gothe verantwortet.
Wo er dort untergebracht wird, ist noch offen, aber vermutlich wird Gothe Lippmanns Kompetenz im Liegenschaftsbereich nutzen wollen, um vor allem die Grundstücksentwicklung für den Wohnungsbau stärker voranzutreiben.
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Er wird erst einmal eine Lücke hinterlassen: Ende des vergangenen Jahres beendete Dietmar Schickel (58) nach mehr als 27 Jahren seine Tätigkeit in der Geschäftsführung der Tele Columbus Gruppe und wird künftig Medien- und Energieunternehmen mit seiner neugegründeten DSC Dietmar Schickel Consulting als selbständiger Berater zur Seite stehen. Ein Viertel Jahrhundert lang war Schickel so etwas wie das Gesicht von Tele Columbus in Berlin, stets präsent in der Wohnungswirtschaft, ein kenntnisreicher und hilfsbereiter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Kabelfernsehen, der das Unternehmen Tele Columbus in verschiedenen Geschäftsführerfunktionen entscheidend geprägt und erfolgreich durch die zum Teil stürmischen Entwicklungen im Kabelmarkt geführt hat. Schickels Position übernimmt ab 2014 der Diplom-Kaufmann Stefan Beberweil (39) und ist damit künftig für das gesamte Groß- und Endkundengeschäft und für Produkte, Marketing, Vertrieb sowie die Kundenbeziehungen zur Wohnungswirtschaft zuständig. Beberweil war seit 2012 als Vizepräsident bei Unitymedia Kabel BW für den Aufbau des Geschäftskundenbereichs zuständig und hatte bis zur Integration mit Unitymedia sechs Jahre lang das Produktmarketing bei Kabel BW verantwortet. Seine Laufbahn hatte er im Produktmarketing bei Vodafone D2 GmbH begonnen. Dietmar Schickel dürfte der Abschied nach so vielen Jahren sicher nicht leicht gefallen sein, doch lassen eigene Äußerungen ebenso wie die von Ronny Verhelst, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Tele Columbus Gruppe, den Schluss zu, dass Schickel und Tele Columbus faire Regelungen gefunden haben, die es Schickel ermöglichen, auch nach seinem Ausscheiden dem Unternehmen künftig noch eng verbunden zu bleiben und verschiedene Projekte weiterhin betreuen und zum Abschluss bringen zu können.
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Berlins Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum ist mit Wirkung vom 1. Januar 2014 Vorsitzender des Aufsichtsrats der künftig wieder komplett in Landesbesitz befindlichen Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestellt worden. Nußbaum löst damit in dieser Funktion die Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer, ab. Darüber hinaus werden von Senatsseite aus Staatssekretär Henner Bunde (Wirtschaftsverwaltung), Staatssekretär Christian Gaebler (Stadtentwicklungsverwaltung) und die selbständige Unternehmensberaterin Christine Wolff zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt. Änderungen gibt es auch im Aufsichtsrat der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR). Ihm sollen künftig von Senatsseite aus Stadtentwicklungssenator Michael Müller, die Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Barbara Hoffmann und Heidrun Rhode-Mühlenhoff (Abteilungsleiterin in der Wirtschaftsverwaltung) angehören.
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Für die großen Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland, vor allem die in Berlin ansässigen, dürfte sich die kleine Opposition im Deutschen Bundestag als kräftiger Geldsegen erweisen. Weil Grüne und LINKE im neuen Deutschen Bundestag nur noch über 63 bzw. 64 Sitze verfügen, sind ihre personellen Möglichkeiten, zu Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen, im Vergleich zur vorigen Opposition deutlich eingeschränkt. Um dieses Manko auszugleichen, sollen, wie zu hören war, die kleinen Oppositionsparteien schon mal zusätzliche Millionenbeträge gefordert haben, um damit externe Rechtsgutachten zu Gesetzesvorhaben der Großen Koalition einzuholen und bezahlen zu können. Ist schon merkwürdig: In der vergangenen Legislaturperiode waren es gerade diese beiden Parteien, die am heftigsten protestiert haben, als sich die damalige Regierung für die Umsetzung von Gesetzesvorhaben anwaltlicher Hilfe bedient hat …
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Hätte die Entscheidung nicht ein offizielles Aktenzeichen des Bundesgerichtshofes - RiZ (R) 5/12 - aufgewiesen, dazu einen offiziellen Leitsatz und als Sahnehäubchen den Hinweis, dass die Entscheidung so wichtig sei, dass der BGH sie in allen seinen Veröffentlichungsmedien (Nachschlagewerk, BGHZ und BGHR) veröffentlichen wolle, hätte man das alles für ein Märchen oder einen verspäteten Aprilscherz halten können. War es aber nicht. Und deshalb lohnt es sich zu erzählen, womit ein sächsischer Richter sich und gleich noch mehr als ein halbes Dutzend seiner Kollegen beschäftigt. Ein im richterlichen Dienst des Landes Sachsen stehender Vorsitzender Richter einer Kammer am Arbeitsgericht Leipzig stritt sich mit dem Land Sachsen um die weltbewegende Frage, ob er durch den – nett gemeinten – Weihnachtsbrief des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich vom Advent 2009 aus dem Dienstverhältnis als Richter entlassen wurde und er in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt ist. Tillich hatte dem Vorsitzenden Richter wie allen Richtern und Beamten des Freistaates am 17. Dezember 2009 per eMail einen Weihnachtsbrief auf seinen Dienstrechner übermittelt. Darin übermittelte Tillich allen „Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sächsischen Landesverwaltung“, ihren Familien und Freunden eine gesegnete und frohe Weihnachtszeit, Gesundheit, Zufriedenheit und gemeinsam „viel Schaffenskraft für die Gestaltung unseres Freistaates Sachsen“. Dem fügte Tillich einen Rückblick auf seine kürzliche Wiederwahl und einen ganz persönlichen Dank „für Ihren Anteil am erfolgreichen Wahljahr 2009“ sowie einen Ausblick auf die kommenden Aufgaben des Landes an. Statt sich über den Weihnachtsbrief zu freuen oder die Mail – wahlweise – mit der Maus in den Papierkorb zu bewegen, erhob besagter Richter doch tatsächlich – allerdings erst gut ein halbes Jahr später – Widerspruch gegen den „Weihnachtsbrief“, woraufhin ihm die Sächsische Staatskanzlei unverzüglich mitteilte, es werde kein Handlungsbedarf gesehen, weil die Rundmail ersichtlich keinen einem Widerspruch zugänglichen Verwaltungsakt beinhalte. Genau ein Jahr nach Eingang des Weihnachtsbriefes stellte der Mann beim Dienstgericht für Richter einen Antrag auf Feststellung, dass er über den 17. Dezember 2009 hinaus zum Land Sachsen „in einem Amtsverhältnis als Richter stehe“. Außerdem wollte er festgestellt wissen, dass der Weihnachtsbrief des Ministerpräsidenten unzulässige Formulierungen enthalten habe. Angesichts der Anrede und der eindeutigen Formulierung sei ihm sein verfassungsrechtlicher Status als unabhängiger Richter durch das Schreiben des Ministerpräsidenten entzogen und ihm eine Tätigkeit als „Mitarbeiter der Sächsischen Landesverwaltung“ übertragen worden. Diese Maßnahme sei mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig und verstoße gegen die Verfassung des Freistaats Sachsen. Sie beseitige die Rechtsprechung als eigenständige dritte Gewalt und gliedere das dortige „Personal“, insbesondere die Richterschaft einschließlich des Antragstellers, als nunmehr weisungsgebundene Mitarbeiter in die Exekutive ein. Das Richterdienstgericht wies den Antrag auf Feststellung des Status als Richter als unzulässig durch Gerichtsbescheid zurück; es fehle das Rechtsschutzbedürfnis, weil kein Anhaltspunkt dafür bestehe, dass der Weihnachtsbrief die Rechtsstellung als Richter habe in Zweifel ziehen wollen. Damit war der Vorsitzende Arbeitsrichter alles andere als zufrieden und legte Revision zum BGH ein. Dort erstritt der Mann einen klassischen Pyrrhussieg. Der BGH hob die Entscheidung des Dienstgerichts zwar auf, aber nur aus formellen Gründen. Die inhaltliche Begründung des Dienstgerichts sei „nicht fernliegend“ und lasse „Rechtsfehler nicht erkennen“, gab der BGH den Leipziger Dienstrichtern für die erneute Verhandlung mit auf den Weg. Am Ende der Entscheidung kam es für den streitlustigen Arbeitsrichter knüppeldick. Dort hieß es nämlich: „Das Dienstgericht für Richter wird auch über die Kosten der Revision zu entscheiden haben. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 78.510,58 € festgesetzt. Der Antragsteller hat mit dem Statusantrag ein Verfahren über das Bestehen eines besoldeten öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses auf Lebenszeit anhängig gemacht. Für den Streitwert sind insoweit nach § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG der 13fache Betrag des Endgrundgehalts i.H.v. 5.654,66 € und damit 73.510,58 € anzusetzen.“ Der am Ende für alle Verfahren bei ihm verbleibende Anteil an den Kosten wird den streitlustigen Arbeitsrichter hoffentlich davon abhalten, seine Kollegen allzu bald wieder in eigener Sache anzurufen.
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Nachzutragen ist der Ausgang von zwei Ermittlungsverfahren, über die hier vor einiger Zeit berichtet wurde. Das Amtsgericht Tiergarten hat die Anklage gegen den FDP-Dissidenten und jetzigen SPD-Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte Lehmann zur Last gelegt, sich auf betrügerische Weise einen Dispositionskredit über 15.000 € erschlichen zu haben. Das Amtsgericht sah für den Vorwurf keine Beweise und ließ die Anklage gar nicht erst zu. Nämlichen Ausgang nahm der Versuch der zuständigen Staatsanwaltschaft, den Immobilienunternehmer Anno August Jagdfeld vor Gericht zu ziehen. Das Landgericht Aachen lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Jagdfeld ab. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht. Zwei Anleger des Adlon-Fonds hatten Anzeige wegen des Verdachts der Untreue erstattet. Jagdfelds Entscheidungen seien von der unternehmerischen Freiheit gedeckt, befand des Gericht. Hintergrund der Untreue-Vorwürfe war, dass Firmen aus dem Umfeld der Jagdfeld-Gruppe zu wenig Pacht an den Eigentümer Adlon-Fonds überwiesen hätten. Allerdings hatten die Fondszeichner alle maßgeblichen Beschlüsse dazu mit großer Mehrheit gefasst.
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Gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe kann Möbel Krieger mit seinem Projekt Pankower Tor schlagen. Auf dem 33 Hektar großen Gelände des alten Pankower Güterbahnhofs sollen 750 Wohnungen, ein Einkaufszentrum, zwei Möbelmärkte und – ja auch – zwei Schulen gebaut werden. Krieger will 400 Millionen € investieren und dem Land die Grundstücke für die beiden Schulen zur Verfügung stellen. Außerdem hat er sich angeblich verpflichtet, ein Drittel der Wohnungen zu einer Nettomiete von 5,50 € für Geringverdiener zur Verfügung zu stellen, ein weiteres Drittel in einem Preissegment von 8 bis 10 €; das letzte Drittel soll er frei vermarkten dürfen. Immerhin kann er die neuen Wohnungen mit Küchen ausstatten, die er sicherlich preiswerter beschaffen kann als die Konkurrenz. Und er schafft sich mit 750 Haushalten im Nahbereich seiner Möbelmärkte auch gleich noch dauerhaft zusätzliche Kundschaft. Mit solcher Mischkalkulation kann man dann auch mal preiswerter anbieten als die Konkurrenz. Kurt Krieger hatte mit dem Projekt lange auf der Stelle getreten, weil Verkehrsanschließung und die Größe des geplanten Einkaufszentrums – es soll so groß werden wie das Alexa am Alexanderplatz – umstritten waren und noch sind. Pankows Stadtrat für Stadtentwicklung, Jens-Holger Kirchner (Grüne), ist deshalb immer noch dagegen, und auch Berlins Stadtentwicklungssenator Michael Müller war lange Zeit skeptisch; beide wurden offenbar von ihren „Chefs“ – Müller von Klaus Wowereit und Kirchner von Pankows Bezirksbürgermeister Matthias Köhne (SPD) – umge- bzw. überstimmt. Im Januar soll das Werkstattverfahren zu diesem Projekt abgeschlossen und die bislang nur mündlichen Verabredungen schriftlich fixiert werden. Kurt Krieger will sich nach eigenem Bekunden mit dem Projekt ein Denkmal setzen. Es gibt schlechtere Denkmale als dieses Krieger Home Plus.
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Mit mehr oder minder durchsichtigen Drohgebärden gegenüber den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften hat Berlins Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum (der Mann ist übrigens immer noch parteilos) das letzte Jahr ausklingen lassen. In einem Interview mit der Berliner Morgenpost plauderte er einige Überlegungen aus, wie er die Wohnungsbaugesellschaften „effizienter“ machen wolle. Originalton Nußbaum: „Wir haben heute alles sechsfach: sechs Mal Vorstände, sechs Mal Bereichsleiter, sechs Mal Buchhaltung, EDV, Vertrieb, Verwaltung, Einkauf. Wir sind dabei, diese Funktionen über ein Shared-Service-Projekt zusammenzuführen und zu gucken, wo durch eine stärkere Zusammenarbeit unnötige Doppelausgaben eingespart werden können.“ Klingt auf den ersten Blick – aber nur dann – einleuchtend und ist ja auch keineswegs neu, denn seit Jahren wird immer mal wieder darüber diskutiert, alle landeseigenen Wohnungsunternehmen in einer Holding zusammenzuführen und darüber zu steuern. Dass nun aber ausgerechnet Nußbaum, der ja immer wieder seine Herkunft aus dem Unternehmerlager betont, ein Modell zur Ausschaltung von Wettbewerb favorisiert, grenzt schon an Satire. In einem Umfeld, wo es vor allem um Schnelligkeit und Anpassungsvermögen geht, auf Größe zu setzen, die – das ist ein Naturgesetz – zu Lasten von Schnelligkeit und Anpassungsfähigkeit geht, ist schon abenteuerlich. Nußbaum sollte sich vielleicht die anderen Schlachtschiffe genauer ansehen, die auf dem deutschen Wohnungsmarkt schwimmen. Ob Deutsche Wohnen, Deutsche Annington, Gagfah – sie alle haben Probleme mit ihrer Größe. Ich kann dem Finanzsenator nur die Lektüre einer Studie des Forschungscenters Betriebliche Immobilienwirtschaft an der Universität Darmstadt zur wirtschaftlichen Situation deutscher Wohnungsunternehmen empfehlen. Bei einem zentralen Parameter der Wirtschaftlichkeit – wie viele Wohnungen werden im Durchschnitt von einem Mitarbeiter verwaltet – liegen die kleinen Segler weit vor den Schlachtschiffen: Die Wohnungsgenossenschaften (mit einem Durchschnittsbestand von 3.000 Wohneinheiten) verwalten pro Mitarbeiter 117 Wohnungen, bei den GmbHs (mit einem Durchschnitt von 12.780 Wohneinheiten) verwaltet ein Mitarbeiter 85 Wohnungen, Schlusslicht sind die Aktiengesellschaften (mit durchschnittlich 27.000 Wohneinheiten im Bestand) mit gerade einmal 69 Wohneinheiten je Mitarbeiter. Je größer, desto ineffektiver sind die Einheiten offenbar. Wer die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Berlins fusionieren will, wird im Übrigen auch schnell feststellen, dass sich gewachsene Strukturen nicht so einfach zerschlagen und zu etwas Neuem zusammenbauen lassen. Etwas Ähnliches hat Berlin ja schon einmal mit seinen Banken versucht – Landesbank, Berliner Bank, BerlinHyp. Wie das ausgegangen ist, ist hinlänglich bekannt. Da ist nichts zusammengewachsen, was nicht zusammengehört hat. Aber ein Senat ist darüber gestürzt.
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Er wird erst einmal eine Lücke hinterlassen: Ende des vergangenen Jahres beendete Dietmar Schickel (58) nach mehr als 27 Jahren seine Tätigkeit in der Geschäftsführung der Tele Columbus Gruppe und wird künftig Medien- und Energieunternehmen mit seiner neugegründeten DSC Dietmar Schickel Consulting als selbständiger Berater zur Seite stehen. Ein Viertel Jahrhundert lang war Schickel so etwas wie das Gesicht von Tele Columbus in Berlin, stets präsent in der Wohnungswirtschaft, ein kenntnisreicher und hilfsbereiter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Kabelfernsehen, der das Unternehmen Tele Columbus in verschiedenen Geschäftsführerfunktionen entscheidend geprägt und erfolgreich durch die zum Teil stürmischen Entwicklungen im Kabelmarkt geführt hat. Schickels Position übernimmt ab 2014 der Diplom-Kaufmann Stefan Beberweil (39) und ist damit künftig für das gesamte Groß- und Endkundengeschäft und für Produkte, Marketing, Vertrieb sowie die Kundenbeziehungen zur Wohnungswirtschaft zuständig. Beberweil war seit 2012 als Vizepräsident bei Unitymedia Kabel BW für den Aufbau des Geschäftskundenbereichs zuständig und hatte bis zur Integration mit Unitymedia sechs Jahre lang das Produktmarketing bei Kabel BW verantwortet. Seine Laufbahn hatte er im Produktmarketing bei Vodafone D2 GmbH begonnen. Dietmar Schickel dürfte der Abschied nach so vielen Jahren sicher nicht leicht gefallen sein, doch lassen eigene Äußerungen ebenso wie die von Ronny Verhelst, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Tele Columbus Gruppe, den Schluss zu, dass Schickel und Tele Columbus faire Regelungen gefunden haben, die es Schickel ermöglichen, auch nach seinem Ausscheiden dem Unternehmen künftig noch eng verbunden zu bleiben und verschiedene Projekte weiterhin betreuen und zum Abschluss bringen zu können.
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Berlins Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum ist mit Wirkung vom 1. Januar 2014 Vorsitzender des Aufsichtsrats der künftig wieder komplett in Landesbesitz befindlichen Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestellt worden. Nußbaum löst damit in dieser Funktion die Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer, ab. Darüber hinaus werden von Senatsseite aus Staatssekretär Henner Bunde (Wirtschaftsverwaltung), Staatssekretär Christian Gaebler (Stadtentwicklungsverwaltung) und die selbständige Unternehmensberaterin Christine Wolff zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt. Änderungen gibt es auch im Aufsichtsrat der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR). Ihm sollen künftig von Senatsseite aus Stadtentwicklungssenator Michael Müller, die Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Barbara Hoffmann und Heidrun Rhode-Mühlenhoff (Abteilungsleiterin in der Wirtschaftsverwaltung) angehören.
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Für die großen Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland, vor allem die in Berlin ansässigen, dürfte sich die kleine Opposition im Deutschen Bundestag als kräftiger Geldsegen erweisen. Weil Grüne und LINKE im neuen Deutschen Bundestag nur noch über 63 bzw. 64 Sitze verfügen, sind ihre personellen Möglichkeiten, zu Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen, im Vergleich zur vorigen Opposition deutlich eingeschränkt. Um dieses Manko auszugleichen, sollen, wie zu hören war, die kleinen Oppositionsparteien schon mal zusätzliche Millionenbeträge gefordert haben, um damit externe Rechtsgutachten zu Gesetzesvorhaben der Großen Koalition einzuholen und bezahlen zu können. Ist schon merkwürdig: In der vergangenen Legislaturperiode waren es gerade diese beiden Parteien, die am heftigsten protestiert haben, als sich die damalige Regierung für die Umsetzung von Gesetzesvorhaben anwaltlicher Hilfe bedient hat …
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Hätte die Entscheidung nicht ein offizielles Aktenzeichen des Bundesgerichtshofes - RiZ (R) 5/12 - aufgewiesen, dazu einen offiziellen Leitsatz und als Sahnehäubchen den Hinweis, dass die Entscheidung so wichtig sei, dass der BGH sie in allen seinen Veröffentlichungsmedien (Nachschlagewerk, BGHZ und BGHR) veröffentlichen wolle, hätte man das alles für ein Märchen oder einen verspäteten Aprilscherz halten können. War es aber nicht. Und deshalb lohnt es sich zu erzählen, womit ein sächsischer Richter sich und gleich noch mehr als ein halbes Dutzend seiner Kollegen beschäftigt. Ein im richterlichen Dienst des Landes Sachsen stehender Vorsitzender Richter einer Kammer am Arbeitsgericht Leipzig stritt sich mit dem Land Sachsen um die weltbewegende Frage, ob er durch den – nett gemeinten – Weihnachtsbrief des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich vom Advent 2009 aus dem Dienstverhältnis als Richter entlassen wurde und er in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt ist. Tillich hatte dem Vorsitzenden Richter wie allen Richtern und Beamten des Freistaates am 17. Dezember 2009 per eMail einen Weihnachtsbrief auf seinen Dienstrechner übermittelt. Darin übermittelte Tillich allen „Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sächsischen Landesverwaltung“, ihren Familien und Freunden eine gesegnete und frohe Weihnachtszeit, Gesundheit, Zufriedenheit und gemeinsam „viel Schaffenskraft für die Gestaltung unseres Freistaates Sachsen“. Dem fügte Tillich einen Rückblick auf seine kürzliche Wiederwahl und einen ganz persönlichen Dank „für Ihren Anteil am erfolgreichen Wahljahr 2009“ sowie einen Ausblick auf die kommenden Aufgaben des Landes an. Statt sich über den Weihnachtsbrief zu freuen oder die Mail – wahlweise – mit der Maus in den Papierkorb zu bewegen, erhob besagter Richter doch tatsächlich – allerdings erst gut ein halbes Jahr später – Widerspruch gegen den „Weihnachtsbrief“, woraufhin ihm die Sächsische Staatskanzlei unverzüglich mitteilte, es werde kein Handlungsbedarf gesehen, weil die Rundmail ersichtlich keinen einem Widerspruch zugänglichen Verwaltungsakt beinhalte. Genau ein Jahr nach Eingang des Weihnachtsbriefes stellte der Mann beim Dienstgericht für Richter einen Antrag auf Feststellung, dass er über den 17. Dezember 2009 hinaus zum Land Sachsen „in einem Amtsverhältnis als Richter stehe“. Außerdem wollte er festgestellt wissen, dass der Weihnachtsbrief des Ministerpräsidenten unzulässige Formulierungen enthalten habe. Angesichts der Anrede und der eindeutigen Formulierung sei ihm sein verfassungsrechtlicher Status als unabhängiger Richter durch das Schreiben des Ministerpräsidenten entzogen und ihm eine Tätigkeit als „Mitarbeiter der Sächsischen Landesverwaltung“ übertragen worden. Diese Maßnahme sei mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig und verstoße gegen die Verfassung des Freistaats Sachsen. Sie beseitige die Rechtsprechung als eigenständige dritte Gewalt und gliedere das dortige „Personal“, insbesondere die Richterschaft einschließlich des Antragstellers, als nunmehr weisungsgebundene Mitarbeiter in die Exekutive ein. Das Richterdienstgericht wies den Antrag auf Feststellung des Status als Richter als unzulässig durch Gerichtsbescheid zurück; es fehle das Rechtsschutzbedürfnis, weil kein Anhaltspunkt dafür bestehe, dass der Weihnachtsbrief die Rechtsstellung als Richter habe in Zweifel ziehen wollen. Damit war der Vorsitzende Arbeitsrichter alles andere als zufrieden und legte Revision zum BGH ein. Dort erstritt der Mann einen klassischen Pyrrhussieg. Der BGH hob die Entscheidung des Dienstgerichts zwar auf, aber nur aus formellen Gründen. Die inhaltliche Begründung des Dienstgerichts sei „nicht fernliegend“ und lasse „Rechtsfehler nicht erkennen“, gab der BGH den Leipziger Dienstrichtern für die erneute Verhandlung mit auf den Weg. Am Ende der Entscheidung kam es für den streitlustigen Arbeitsrichter knüppeldick. Dort hieß es nämlich: „Das Dienstgericht für Richter wird auch über die Kosten der Revision zu entscheiden haben. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 78.510,58 € festgesetzt. Der Antragsteller hat mit dem Statusantrag ein Verfahren über das Bestehen eines besoldeten öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses auf Lebenszeit anhängig gemacht. Für den Streitwert sind insoweit nach § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG der 13fache Betrag des Endgrundgehalts i.H.v. 5.654,66 € und damit 73.510,58 € anzusetzen.“ Der am Ende für alle Verfahren bei ihm verbleibende Anteil an den Kosten wird den streitlustigen Arbeitsrichter hoffentlich davon abhalten, seine Kollegen allzu bald wieder in eigener Sache anzurufen.
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Nachzutragen ist der Ausgang von zwei Ermittlungsverfahren, über die hier vor einiger Zeit berichtet wurde. Das Amtsgericht Tiergarten hat die Anklage gegen den FDP-Dissidenten und jetzigen SPD-Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte Lehmann zur Last gelegt, sich auf betrügerische Weise einen Dispositionskredit über 15.000 € erschlichen zu haben. Das Amtsgericht sah für den Vorwurf keine Beweise und ließ die Anklage gar nicht erst zu. Nämlichen Ausgang nahm der Versuch der zuständigen Staatsanwaltschaft, den Immobilienunternehmer Anno August Jagdfeld vor Gericht zu ziehen. Das Landgericht Aachen lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Jagdfeld ab. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht. Zwei Anleger des Adlon-Fonds hatten Anzeige wegen des Verdachts der Untreue erstattet. Jagdfelds Entscheidungen seien von der unternehmerischen Freiheit gedeckt, befand des Gericht. Hintergrund der Untreue-Vorwürfe war, dass Firmen aus dem Umfeld der Jagdfeld-Gruppe zu wenig Pacht an den Eigentümer Adlon-Fonds überwiesen hätten. Allerdings hatten die Fondszeichner alle maßgeblichen Beschlüsse dazu mit großer Mehrheit gefasst.
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Gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe kann Möbel Krieger mit seinem Projekt Pankower Tor schlagen. Auf dem 33 Hektar großen Gelände des alten Pankower Güterbahnhofs sollen 750 Wohnungen, ein Einkaufszentrum, zwei Möbelmärkte und – ja auch – zwei Schulen gebaut werden. Krieger will 400 Millionen € investieren und dem Land die Grundstücke für die beiden Schulen zur Verfügung stellen. Außerdem hat er sich angeblich verpflichtet, ein Drittel der Wohnungen zu einer Nettomiete von 5,50 € für Geringverdiener zur Verfügung zu stellen, ein weiteres Drittel in einem Preissegment von 8 bis 10 €; das letzte Drittel soll er frei vermarkten dürfen. Immerhin kann er die neuen Wohnungen mit Küchen ausstatten, die er sicherlich preiswerter beschaffen kann als die Konkurrenz. Und er schafft sich mit 750 Haushalten im Nahbereich seiner Möbelmärkte auch gleich noch dauerhaft zusätzliche Kundschaft. Mit solcher Mischkalkulation kann man dann auch mal preiswerter anbieten als die Konkurrenz. Kurt Krieger hatte mit dem Projekt lange auf der Stelle getreten, weil Verkehrsanschließung und die Größe des geplanten Einkaufszentrums – es soll so groß werden wie das Alexa am Alexanderplatz – umstritten waren und noch sind. Pankows Stadtrat für Stadtentwicklung, Jens-Holger Kirchner (Grüne), ist deshalb immer noch dagegen, und auch Berlins Stadtentwicklungssenator Michael Müller war lange Zeit skeptisch; beide wurden offenbar von ihren „Chefs“ – Müller von Klaus Wowereit und Kirchner von Pankows Bezirksbürgermeister Matthias Köhne (SPD) – umge- bzw. überstimmt. Im Januar soll das Werkstattverfahren zu diesem Projekt abgeschlossen und die bislang nur mündlichen Verabredungen schriftlich fixiert werden. Kurt Krieger will sich nach eigenem Bekunden mit dem Projekt ein Denkmal setzen. Es gibt schlechtere Denkmale als dieses Krieger Home Plus.
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Mit mehr oder minder durchsichtigen Drohgebärden gegenüber den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften hat Berlins Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum (der Mann ist übrigens immer noch parteilos) das letzte Jahr ausklingen lassen. In einem Interview mit der Berliner Morgenpost plauderte er einige Überlegungen aus, wie er die Wohnungsbaugesellschaften „effizienter“ machen wolle. Originalton Nußbaum: „Wir haben heute alles sechsfach: sechs Mal Vorstände, sechs Mal Bereichsleiter, sechs Mal Buchhaltung, EDV, Vertrieb, Verwaltung, Einkauf. Wir sind dabei, diese Funktionen über ein Shared-Service-Projekt zusammenzuführen und zu gucken, wo durch eine stärkere Zusammenarbeit unnötige Doppelausgaben eingespart werden können.“ Klingt auf den ersten Blick – aber nur dann – einleuchtend und ist ja auch keineswegs neu, denn seit Jahren wird immer mal wieder darüber diskutiert, alle landeseigenen Wohnungsunternehmen in einer Holding zusammenzuführen und darüber zu steuern. Dass nun aber ausgerechnet Nußbaum, der ja immer wieder seine Herkunft aus dem Unternehmerlager betont, ein Modell zur Ausschaltung von Wettbewerb favorisiert, grenzt schon an Satire. In einem Umfeld, wo es vor allem um Schnelligkeit und Anpassungsvermögen geht, auf Größe zu setzen, die – das ist ein Naturgesetz – zu Lasten von Schnelligkeit und Anpassungsfähigkeit geht, ist schon abenteuerlich. Nußbaum sollte sich vielleicht die anderen Schlachtschiffe genauer ansehen, die auf dem deutschen Wohnungsmarkt schwimmen. Ob Deutsche Wohnen, Deutsche Annington, Gagfah – sie alle haben Probleme mit ihrer Größe. Ich kann dem Finanzsenator nur die Lektüre einer Studie des Forschungscenters Betriebliche Immobilienwirtschaft an der Universität Darmstadt zur wirtschaftlichen Situation deutscher Wohnungsunternehmen empfehlen. Bei einem zentralen Parameter der Wirtschaftlichkeit – wie viele Wohnungen werden im Durchschnitt von einem Mitarbeiter verwaltet – liegen die kleinen Segler weit vor den Schlachtschiffen: Die Wohnungsgenossenschaften (mit einem Durchschnittsbestand von 3.000 Wohneinheiten) verwalten pro Mitarbeiter 117 Wohnungen, bei den GmbHs (mit einem Durchschnitt von 12.780 Wohneinheiten) verwaltet ein Mitarbeiter 85 Wohnungen, Schlusslicht sind die Aktiengesellschaften (mit durchschnittlich 27.000 Wohneinheiten im Bestand) mit gerade einmal 69 Wohneinheiten je Mitarbeiter. Je größer, desto ineffektiver sind die Einheiten offenbar. Wer die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Berlins fusionieren will, wird im Übrigen auch schnell feststellen, dass sich gewachsene Strukturen nicht so einfach zerschlagen und zu etwas Neuem zusammenbauen lassen. Etwas Ähnliches hat Berlin ja schon einmal mit seinen Banken versucht – Landesbank, Berliner Bank, BerlinHyp. Wie das ausgegangen ist, ist hinlänglich bekannt. Da ist nichts zusammengewachsen, was nicht zusammengehört hat. Aber ein Senat ist darüber gestürzt.