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Die Linke will beim Mietspiegel mitmischen
Wohnlageänderung: Einspruchsrecht für jedermann?
07.03.2014 (GE 5/14, 277) Die Fraktion hat im Berliner Abgeordnetenhaus einen Antrag eingebracht, wonach Änderungsanträge zu den Wohnlagen veröffentlicht werden sollen. Den Antragstellern soll außerdem ein Einspruchsrecht eingeräumt und Änderungen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Schriftlich eingegangene begründete Anträge von Mietern und Vermietern auf Überprüfung der Wohnlageneinstufung solle der Senat nach Eingang in anonymisierter Form durch Auslegung in Bürgerämtern und auf der Internetseite der zuständigen Senatsverwaltung und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) veröffentlichen. Jedermann solle innerhalb einer gesetzten Frist die Möglichkeit erhalten, Einspruch gegen einzelne oder mehrere Anträge erheben zu können.

Die Anträge und Einwendungen sollen weiterhin von der Arbeitsgruppe Mietspiegel abgewogen und beschlossen werden. Beschlüsse zur Wohnlageneinstufung seien zu dokumentieren, ebenso, wie diese Einstufung zustande gekommen sei. Das Ergebnis sei schriftlich zu begründen und die Dokumentation nach Inkrafttreten des Mietspiegels zu veröffentlichen.Die Linke begründet ihren Antrag damit, dass zwischen den Wohnlageneinstufungen „einfache“, „mittlere“ und „gute“ Wohnlage teilweise erhebliche Mietpreisunterschiede lägen. Für den Mietspiegel 2013 seien aufgrund von Änderungsanträgen 2.336 (12 %) der Berliner Adressen in eine andere Wohnlage eingestuft worden, ein nicht unerheblicher Teil der Mieter sei von veränderten Wohnlageneinstufungen durch Mieterhöhungen betroffen, denn zumeist handele es sich um Heraufstufungen. Die Entscheidung über die Wohnlageneinstufung solle bei der Arbeitsgruppe Mietspiegel verbleiben.

Kommentar: Eine Neuerfindung des Rades ist dieser Antrag nicht. Alles – bis auf eines – was die Linke fordert, ist schon immer gemacht worden. Die Änderung der Wohnlagen nahm schon bisher den größten Zeitanteil bei der Erstellung des Mietspiegels ein. Jeder Änderungsantrag wird intensiv besprochen, sehr oft durch Vor-Ort-Besichtigungen unterlegt. Die Beschlüsse für die Änderung der Wohnlagen sind ebenso wie die Entscheidungsfindung ausführlich dokumentiert und auch verfügbar. Neu ist einzig, dass jedermann eine Einspruchsmöglichkeit haben soll. Das würde die ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder der Arbeitsgruppe Mietspiegel vermutlich überlasten und den Entstehungsprozess so sehr in die Länge ziehen, dass eine Aktualisierung des Mietspiegels alle zwei Jahre kaum mehr möglich wäre.

Dass es bei den Wohnlageänderungen mehr Herauf- als Herabstufungen gibt, erschließt sich von selbst: Berlins Wohnungsbestand verändert sich von Jahr zu Jahr zum Positiven. In der früheren DDR, daran sei erinnert, war es umgekehrt.
Autor: Dieter Blümmel