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Energieberater
17.02.2014 (GE 4/14, 204) Energieberater müssen künftig ihren Sachverstand regelmäßig alle zwei Jahre nachweisen, sonst werden sie nicht mehr in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt. In der Liste der dena können Architekten, Bausachverständige, Bauingenieure und Bauphysiker gefunden werden, die in den Förderprogrammen des Bundes zur Energieeffizienz in Wohngebäuden tätig sind.