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WBS für geduldete Ausländer
16.02.2014 (GE 4/14, 204) Ausländer, die über lange Zeit geduldet in Deutschland leben (so genannte „Kettenduldung“), können in Berlin einen Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Sozialwohnung erhalten, wenn ein dauerhaftes Abschiebungshindernis besteht, sie nicht zur Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind und Anspruch auf Übernahme der angemessenen Kosten für eine private Unterkunft haben.