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Mietpreisbremse gefährdet den verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Vermieter und Mieter
03.02.2014 (GE 3/14, 138) Was Professor Dr. Dr. Udo di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht und einer der begabtesten seiner Zunft, kürzlich auf einer Tagung des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) zur heiß diskutierten „Mietpreisbremse“ gesagt hat, fand natürlich keinen Eingang in die Tagespresse, sollte aber von Bundesregierung und Bundestag zur Kenntnis genommen werden.
Mit der geplanten Mietpreisbegrenzung sehe er den verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Vermieter und Mieter, für den der Staat dauerhaft sorgen müsse, in Gefahr. In einer sozialen Marktwirtschaft beginne die Grenze dort, wo der Staat anfange, die Preise zu regulieren. Letztlich würde mit einer Mietpreisbremseein funktionierender Markt verhindert, denn Investitionen, beispielsweise in die Modernisierung von Gebäuden, würden dadurch verhindert. Zudem würden Mietpreisdeckel dafür sorgen, dass – wenn überhaupt – nur neuer Wohnraum für ein zahlungskräftiges Publikum geschaffen werde. Aus Di Fabios Sicht würden Wohnungseigentümer hier „mit der Peitsche reguliert“. Die vielen negativen Auswirkungen habe die Politik wohl schlicht nicht bedacht. Einen Bruder im Geiste hat di Fabio jedenfalls mit dem Bundespräsidenten Joachim Gauck. Der forderte kürzlich mehr wirtschaftlichen Wettbewerb und Eigeninitiative in Deutschland. Vorbehalten gegen Marktwirtschaft und Liberalismus müsse entgegengetreten werden.