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Zu guter Letzt
24.11.2000 (GE 6/2000, 397) Verfassungswidrige Faulheit
Wenn in einem insgesamt 15 Jahre dauernden Verfahren, in dem ein Wohnungseigentümer auf Untersagung von Lärmbelästigungen aus einer anderen Wohnung klagt, vom OLG über die nahezu drei Jahre anhängige sofortige weitere Beschwerde mit der Begründung nicht entschieden wird, der zuständige Richter sei häufig dienstunfähig erkrankt und wie alle anderen Richter sehr hoch belastet gewesen, ist das die Verweigerung von effektivem Rechtsschutz und verfassungswidrig (so das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 17. November 1999, NJW 2000, 797).