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Protokollfeststellung
Plötzlich sollte jeder seine Fenster selber streichen.
24.11.2000 (GE 6/2000, 397) Im Wege eines vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschlusses können die Wohnungseigentümer auch die Kostentragungspflicht für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum, etwa Fenster und Türen, auf die einzelnen Mitglieder übertragen.
Allerdings sind hier gewisse Mindestvoraussetzungen einzuhalten, zumal eine solche Regelung auch für neu eintretende Wohnungseigentümer gelten soll. Ein bloßer Protokollvermerk, der nicht einmal einen Abstimmungsvorgang dokumentiert und unter „Verschiedenes” steht, erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Die protokollierte Überbürdung von Instandsetzungskosten auf den einzelnen Wohnungseigentümer war damit unwirksam. KG, Beschluß vom 28. Mai 1999 - 24 W 1698/99 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in der Zeitschrift GE (Nr./Jahr/Seite) 6/2000, 417.