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Subventionen, Subventionen
15.12.2008 (GE 23/2008, 1505) Es geht wieder los mit den Subventionen, und spätestens daran merkt man, dass die nächsten Bundestagswahlen näher rücken. Die Subventionierung des Kaufes von Kühlschränken und Autos ist im Gespräch natürlich nur, wenn die auch weniger Strom oder weniger Sprit verbrauchen. Und natürlich soll die Verbilligung nur bedürftigen Käufern zugute kommen.
Was für abartige Ideen, die hier und da auch noch ganz freundlich kommentiert wurden, obwohl doch der verantwortliche Minister, Herr Glos, zugleich für die Ordnungspolitik zuständig ist. Allein schon die Begriffsdefinitionen und die Grenzen der staatlichen Geschenkaktion zu finden, gleicht der Suche nach der Quadratur des Kreises. Was ist verbrauchsarm, wer ist bedürftig, wer trifft die Entscheidungen hierüber? Vergessen wir es, und zwar ganz schnell! Der Markt mit seinen hohen Energiepreisen wird mehr und Schnelleres bewirken als jede politische Entscheidung, deren Begleiterscheinung politische Querelen ohne Ende wären. Das Ganze wäre Beschäftigungstherapie für unterausgelastete Beamte und Politiker mit dem Nebeneffekt politisch verwendbarer Wahlkampfmunition für Linke und Grüne. Nur gut, dass die Wahlen in Bayern vorbei sind, sonst wäre die CSU auch noch dafür.
Spricht einer noch von der Gebäudeisolierung und von sinnvoller Unterstützung bei deren Umsetzung? Mit Verweis auf die (unzureichenden und viel zu verschlungenen) KfW-Programme wird jede weitere Debatte hierüber für obsolet erklärt. Dabei steht fest, dass Millionen von Gebäuden ohne nachhaltige Unterstützung nicht grundlegend saniert werden können. Und die Vorschläge zu einer weitgehend marktkonformen Hilfe liegen auf dem Tisch: Bündelung der diversen KfW-Programme zu einem einzigen, dessen Hauptinhalt die Erlangbarkeit von Baudarlehen zu sein hätte. Denn selbst bei mäßiger Belastung der Gebäude ist die Gewährung zusätzlicher Finanzierungsmittel durch die Banken das eigentliche Problem. Käme dann noch ein ermäßigter Zinssatz (4,5 % statt 6,5 % z. B.) hinzu, der bei Refinanzierungskosten von 4 % für die KfW kein Problem sein sollte, und verlängerte man die Tilgungsdauer der Darlehen, so wäre die Finanzierbarkeit der Maßnahme entschieden erleichtert. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Mieterhöhungen überhaupt möglich sind, denen dann ja die Energiekostenersparnis beim Mieter (Heizkosten) gegenüberstünde.
Der zweite auf dem Tisch liegende Vorschlag ist die andere steuerliche Behandlung der Investitionskosten. Der radikalste geht dahin, Energiesparinvestitionen im Jahr der Anschaffung sofort absetzbar zu machen, zurückhaltendere Vorschläge sprechen von 4 % oder 10 % pro Jahr. Bedenkt man, dass alle Gebäudeisolierungsaufwendungen, dass neue Heizungsanlagen, dass Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen nur zeitlich begrenzt wirken und irgendwann in fünf, in zehn oder 15 Jahren erneuert, ergänzt oder ausgetauscht werden müssen, dann wäre ein AfA-Zeitraum von max. zehn bis 15 Jahren wirtschaftlich gerechtfertigt und hätte den Vorteil, dass der Finanzminister kein Geld zum Fenster hinauswürfe, denn abschreiben kann man sowieso und nur einmal, in unserem Falle allerdings etwas beschleunigt.
Aber Hauseigentümer gelten in unserem Lande nun mal als Blutegel und Mietsauger. Dass gerade auch die sonst so heiß erwünschten Einfamilienhaus- und Eigentumswohnungsbesitzer dazugehören, stört bei dieser Lage des Feindbildes wenig. Da zahlt man doch lieber Subventionen, die am Ende nichts als Mitnahmeeffekte bewirken. Armes, reiches Deutschland.
Spricht einer noch von der Gebäudeisolierung und von sinnvoller Unterstützung bei deren Umsetzung? Mit Verweis auf die (unzureichenden und viel zu verschlungenen) KfW-Programme wird jede weitere Debatte hierüber für obsolet erklärt. Dabei steht fest, dass Millionen von Gebäuden ohne nachhaltige Unterstützung nicht grundlegend saniert werden können. Und die Vorschläge zu einer weitgehend marktkonformen Hilfe liegen auf dem Tisch: Bündelung der diversen KfW-Programme zu einem einzigen, dessen Hauptinhalt die Erlangbarkeit von Baudarlehen zu sein hätte. Denn selbst bei mäßiger Belastung der Gebäude ist die Gewährung zusätzlicher Finanzierungsmittel durch die Banken das eigentliche Problem. Käme dann noch ein ermäßigter Zinssatz (4,5 % statt 6,5 % z. B.) hinzu, der bei Refinanzierungskosten von 4 % für die KfW kein Problem sein sollte, und verlängerte man die Tilgungsdauer der Darlehen, so wäre die Finanzierbarkeit der Maßnahme entschieden erleichtert. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Mieterhöhungen überhaupt möglich sind, denen dann ja die Energiekostenersparnis beim Mieter (Heizkosten) gegenüberstünde.
Der zweite auf dem Tisch liegende Vorschlag ist die andere steuerliche Behandlung der Investitionskosten. Der radikalste geht dahin, Energiesparinvestitionen im Jahr der Anschaffung sofort absetzbar zu machen, zurückhaltendere Vorschläge sprechen von 4 % oder 10 % pro Jahr. Bedenkt man, dass alle Gebäudeisolierungsaufwendungen, dass neue Heizungsanlagen, dass Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen nur zeitlich begrenzt wirken und irgendwann in fünf, in zehn oder 15 Jahren erneuert, ergänzt oder ausgetauscht werden müssen, dann wäre ein AfA-Zeitraum von max. zehn bis 15 Jahren wirtschaftlich gerechtfertigt und hätte den Vorteil, dass der Finanzminister kein Geld zum Fenster hinauswürfe, denn abschreiben kann man sowieso und nur einmal, in unserem Falle allerdings etwas beschleunigt.
Aber Hauseigentümer gelten in unserem Lande nun mal als Blutegel und Mietsauger. Dass gerade auch die sonst so heiß erwünschten Einfamilienhaus- und Eigentumswohnungsbesitzer dazugehören, stört bei dieser Lage des Feindbildes wenig. Da zahlt man doch lieber Subventionen, die am Ende nichts als Mitnahmeeffekte bewirken. Armes, reiches Deutschland.
Autor: Dietmar Otremba






