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Biotonne
Haustür den ganzen Tag offen?
25.08.2008 (GE 16/2008, 1016) Fragen & Antworten
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Frage:
1. In einem Mietshaus habe ich ständig Schwierigkeiten bei der Leerung der Biomülltonne. Die BSR teilte mir kürzlich mit, dass die Haustür bei der Abholung mehrmals verschlossen gewesen sei. Jedoch wurde bei der Abholung auch bei keinem Mieter geklingelt, der die Tür hätte öffnen können. Ist der Hauseigentümer wirklich verpflichtet, die Haustür für die BSR den ganzen Tag offen zu halten, bis die Tonnen geleert sind? Darf der Hauseigentümer die Tonne am Entleerungstag auch auf dem Bürgersteig abstellen?
2. Am 29. August 2007 habe ich die Berliner Wasserbetriebe mit der Besichtigung meines defekten Hausanschlusskastens beauftragt. Nach mehreren Telefonaten habe ich dann schließlich das Reparaturangebot erhalten. Da mir das Angebot etwas merkwürdig vorkommt, frage ich mich, ob ich Möglichkeiten habe, mich über die Angemessenheit des Angebots zu informieren?
Ingrid S., Berlin
Antwort:
1. Ob man die (stinkenden) Biomülltonnen an den Straßenrand stellen darf, kann zweifelhaft sein, da man das als Sondernutzung von öffentlichem Grund und Boden ansehen könnte. Da der Hauseigentümer nicht verpflichtet ist, die Hauseingangstür offen zu halten (anderenfalls sähe er sich Minderungsansprüchen seiner Mieter ausgesetzt), sehen wir das allerdings als einzige Möglichkeit an, wenn die Abholer der Mülltonnen nicht klingeln wollen.
2. Die Berliner Wasserbetriebe dürfen nur angemessene Reparaturkosten für den Hausanschlusskasten verlangen. Die Kalkulation kann also vom Eigentümer überprüft werden. Uns ist ein Fall bekannt, in dem der Eigentümer zunächst unter Vorbehalt gezahlt hatte und dann von den Wasserbetrieben das nach seiner Meinung überhöhte Entgelt zurückverlangte. Ein vom Gericht eingesetzter Sachverständiger hielt allerdings die Kosten für angemessen, mit der Folge, dass der Eigentümer auch die Sachverständigenkosten zu tragen hatte.
1. In einem Mietshaus habe ich ständig Schwierigkeiten bei der Leerung der Biomülltonne. Die BSR teilte mir kürzlich mit, dass die Haustür bei der Abholung mehrmals verschlossen gewesen sei. Jedoch wurde bei der Abholung auch bei keinem Mieter geklingelt, der die Tür hätte öffnen können. Ist der Hauseigentümer wirklich verpflichtet, die Haustür für die BSR den ganzen Tag offen zu halten, bis die Tonnen geleert sind? Darf der Hauseigentümer die Tonne am Entleerungstag auch auf dem Bürgersteig abstellen?
2. Am 29. August 2007 habe ich die Berliner Wasserbetriebe mit der Besichtigung meines defekten Hausanschlusskastens beauftragt. Nach mehreren Telefonaten habe ich dann schließlich das Reparaturangebot erhalten. Da mir das Angebot etwas merkwürdig vorkommt, frage ich mich, ob ich Möglichkeiten habe, mich über die Angemessenheit des Angebots zu informieren?
Ingrid S., Berlin
Antwort:
1. Ob man die (stinkenden) Biomülltonnen an den Straßenrand stellen darf, kann zweifelhaft sein, da man das als Sondernutzung von öffentlichem Grund und Boden ansehen könnte. Da der Hauseigentümer nicht verpflichtet ist, die Hauseingangstür offen zu halten (anderenfalls sähe er sich Minderungsansprüchen seiner Mieter ausgesetzt), sehen wir das allerdings als einzige Möglichkeit an, wenn die Abholer der Mülltonnen nicht klingeln wollen.
2. Die Berliner Wasserbetriebe dürfen nur angemessene Reparaturkosten für den Hausanschlusskasten verlangen. Die Kalkulation kann also vom Eigentümer überprüft werden. Uns ist ein Fall bekannt, in dem der Eigentümer zunächst unter Vorbehalt gezahlt hatte und dann von den Wasserbetrieben das nach seiner Meinung überhöhte Entgelt zurückverlangte. Ein vom Gericht eingesetzter Sachverständiger hielt allerdings die Kosten für angemessen, mit der Folge, dass der Eigentümer auch die Sachverständigenkosten zu tragen hatte.