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Der Zweck heiligt die Mittel...
Atomausstieg soll ins Grundgesetz
14.08.2008 (GE 15/2008, 943) Als der frühere Bausenator Wolfgang Nagel von seinen Parteifreunden nicht wie gewünscht zum Finanzsenator auserkoren wurde, prägte er mit Blick auf seine Partei die Worte von der offenen Psychiatrie. Inzwischen hat man den Eindruck, dass die Krankheit vor den Sozialdemokraten keineswegs haltgemacht hat. Ein Beispiel dafür ist die Diskussion um die Verlängerung der Laufzeiten von Atommeilern.
Den Ausstieg aus der Atomenergie wollen einige im Kielwasser des früheren Bundesministers Erhard Eppler (SPD) ins Grundgesetz schreiben. Man stelle sich nur vor, was wir da sonst noch alles verankern müssten. Vielleicht die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Oder die Ladenöffnungszeiten? Vielleicht auch das Kneipen-Rauchverbot, den Anspruch auf Inflationsausgleich, Mindestlohn und die Altersgrenze mit 65! Wer so etwas ins Grundgesetz schreibt, hätte ein solches Grundgesetz wahrlich verdient. Auch für bizarre Vorschläge leistet die Diskussion um den Atomausstieg Vorschub. So etwa für den des früheren Bundesumweltministers Klaus Töpfer (CDU). Der plädiert dafür, bei längeren Laufzeiten der Atomkraftwerke müssten von den zusätzlichen Milliardengewinnen der Stromkonzerne wenigstens 60 bis 70 % in einen Fonds gehen, der die sozialen Härten der hohen Energiepreise abmildere. Man fragt sich, wo Töpfer war, als die Konrad-Adenauer-Stiftung ihre Seminare zu Themen wie Wie funktioniert die soziale Marktwirtschaft? veranstaltet hat. Dass Töpfer jetzt schon redet wie Jürgen Trittin, muss zu denken geben. Vielleicht sollte man sich ab einem bestimmten Lebensalter halt doch nicht mehr in der Öffentlichkeit äußern.
Autor: Dieter Blümmel