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Erfolg für Ingeborg Junge-Reyer
Berliner Wohnungsbau verspricht Mieterhöhung nur noch nach dem Mietspiegel
28.07.2008 (GE 14/2008, 878) Was haben die folgenden Personen – Christoph Beck, Frank Bielka, Hendrik Jellema, Markus Terboven, Jürgen Marx, Michael Niestroj, Lars Ernst, Uwe Schmack und Jörg Franzen – gemeinsam?

Erfolg für Ingeborg Junge-Reyer

Alle sind Geschäftsführer oder Vorstände landeseigener Berliner Wohnungsbaugesellschaften. Und noch eins verbindet sie: Alle mussten sie den Kotau machen und der Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer schriftlich versichern, künftig brav zu sein und nie wieder eine Mieterhöhung mit etwas anderem als dem Berliner Mieterspiegel zu begründen. Hintergrund: Nachdem die bekanntermaßen nicht auf Rosen gebettete Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) die von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gestützte Ansicht vertreten hatte, ihre gut verdienenden Mieter mit Domblick im Nicolaiviertel könnten ein paar Cent mehr Miete bezahlen, als die Oberwerte des Mietspiegels vorsehen, hatte das Berliner Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung am 14.2.21008! (dieses Datum steht tatsächlich in der Mitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) nichts Eiligeres zu tun als den Senat aufzufordern, „sicherzustellen, dass alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausschließlich den Berliner Mietspiegel anwenden.” Zwei Monate später, immerhin schon, forderte die Stadtentwicklungsverwaltung die Vorstände und Geschäftsführer auf, sich zu diesem Beschluss „zu erklären”. Und weil einem bekanntlich das Hemd (Job) näher sitzt als die Jacke (Unternehmensentwicklung), leisteten alle Angeschriebenen den erbetenen Treueschwur. Diese Nachgiebigkeit werden die Genannten mit entsprechender Härte dann ausgleichen müssen, wenn Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin von ihnen Renditen sehen will.
Autor: Dieter Blümmel