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Fatale eBay-Auktion
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Lambsdorff
14.07.2008 (GE 13/2008, 814) In Deutschland muss alles seine Ordnung haben. Schon der alte Lenin, der viele Jahre seines Lebens unerschütterlich davon ausgegangen war, dass die Weltrevolution nicht in Russland, sondern im Land von Karl Marx und Friedrich Engels ihren Anfang nehmen würde, musste eines Tages desillusioniert feststellen, dass die Deutschen, sofern sie denn überhaupt einmal einen Bahnhof stürmen, sich vorher Bahnsteigkarten kaufen würden.

Fatale eBay-Auktion

Diesem bei aller Verwilderung immer noch vorhandenen Sinn für Recht und Ordnung verdankt die FDP eine Geldstrafe von 1.200 Euro wegen gewerblichen Waffenhandels. Nun haben Liberale – wie ihre politischen Konkurrenten auch – schon höhere Geldstrafen bezahlt – aber da ging es nur um eher harmlose Delikte wie laxer Umgang mit Parteispenden. Gewerblicher Waffenhandel hat da schon eine ganz andere Qualität. Man reibt sich verdutzt die Augen, weilt doch der angebliche Spezialist für solche Transaktionen, Jürgen Möllemann, längst nicht mehr unter den Lebenden, um etwa deutsche Panzer an seine arabischen Freunde zu vermitteln. Warum also diese Verurteilung? Auslöser, wie kann es auch anders sein, war der langjährige Wirtschaftsminister und FDP-Ehrenvorsitzende Otto Graf Lambsdorff, zu dessen Markenzeichen seit vielen Jahren ein Spazierstock gehört. Ein solcher war ihm auf einer Auslandsreise abhanden gekommen und seine Gastgeber in Indonesien hatten ihm ein schönes Ersatzstück besorgt, mit dem der Altliberale fortan fröhlich und ohne Behelligung durch die sonst so scharfen Flughafenkontrollen durch die Weltgeschichte reiste. Selbiger Spazierstock wurde von der FDP im Rahmen einer Spendenwerbung für die Partei über ebay versteigert. Was offenbar keiner wusste: Lambsdorffs elegante Stütze hatte einen abschraubbaren Griff, an dem sich ein im Schaft verborgener Dolch befand. So etwas ist in Deutschland bei Strafe verboten. Im Zuge der Versteigerung – der Stock ging für gut 1.700 Euro weg – wurde das Innere offenbar und setzte deutschen Ordnungssinn frei: Gegen Otto Graf Lambsdorff wurde ein Verfahren wegen illegalen Waffenbesitzes eröffnet, gegen den FDP-Bundesgeschäftsführer Hans-Jürgen Beerfeltz ein Verfahren wegen gewerbsmäßigen Waffenhandels, denn Beerfeltz war der verantwortliche Versteigerer. Anstatt dieser absurden Realsatire ein Ende zu machen, verurteilte das Landgericht Berlin Beerfeltz zu 1.200 Euro Geldstrafe. SPD-Anhänger werden das nur für gerecht halten, denn die werden Lambsdorff seine Gutgläubigkeit kaum abnehmen und mit Blick auf die 1982 von Lambsdorff herbeigeführte Wende von der sozialliberalen zur Koalition mit der CDU wieder behaupten: Lambsdorff trug schon immer den Dolch im Gewande.
Autor: Dieter Blümmel