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Rauchen in Mietwohnungen
Kann man es verbieten?
14.07.2008 (GE 13/2008, 827) Fragen & Antworten Sie fragen - Wir antworten!
Frage:
Mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel über Raucher in Mietwohnungen und die anfallenden Renovierungskosten nach Auszug gelesen. Das ist wirklich ein sehr kostenaufwendiges Problem für den Vermieter, aber noch viel mehr eine extreme Belastung für die darunter und darüber wohnenden Mieter. Ich habe deshalb schon sehr viel Ärger mit den rauchenden Mietern gehabt. Leider machen Sie keine Textvorschläge, die in einem Mietvertrag rechtswirksam klarmachen, dass das Rauchen in der Mietwohnung zu unterlassen ist, auch aus Rücksicht auf die Nachbarn, die bei den schwer belüftbaren Berliner Altbauwohnungen so sehr belästigt werden, als seien sie in einer Kneipe.
Ich würde mich daher freuen, sicherlich im Interesse vieler Vermieter, wenn Sie das Thema regelmäßig aufgreifen und dahingehend vertiefen, dass auch rechtswirksame Textvorschläge gemacht werden.
                                                                          M. W., Berlin

Antwort:
Ein Rauchverbot in der Mietwohnung wäre nach Artikel 2 GG in Verbindung mit § 242 BGB unwirksam. Es ist zwar gesünder, nicht zu rauchen oder nicht übermäßig Alkohol zu trinken. Der Vermieter darf das dem Mieter aber nicht verbieten.