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Schuldenmachen
26.06.2008 (GE 12/2008, 745) Wäre der Bund – und wären viele Länder und Gemeinden – ein Mensch von Fleisch und Blut, so müsste man feststellen, dass er mehr Schulden als Haare auf dem Kopf hat.

Schuldenmachen

Wie König David könnte er ausrufen: „Es haben mich meine Sünden ergriffen, dass ich nicht sehen kann; ihrer ist mehr denn Haare auf meinem Haupt.“ Biblische Sünden werden in der Redensart zu weltlichen, meist finanziellen „Schulden“ umgedeutet, was im Falle von Institutionen auch völlig richtig ist, denn die Schulden des Staates sind meist Sündenfälle bibli¬schen Ausmaßes. Man sehe sich die 60-Mrd.-Verschuldung des Landes Berlin an – da weiß man wirklich, was man (nicht) hat. Da Staat und Stadt aber nicht bilan¬zieren und kein Politiker persönlich haf¬tet, gibt es keine Insolvenz und kein (jüng¬stes) Gericht, vor dem Rechenschaft ab¬gelegt werden müsste.
Winston Churchill war in den Zwanzigerjahren des vorigen Jahrhunderts britischer Finanzminister – und stolz darauf, dem Unterhaus in den schweren Zeiten nach dem Ersten Weltkrieg einen ausgeglichenen Etat ohne Kreditaufnahme vorlegen zu können. Peer Steinbrück legt in diesen Tagen den Vorschlag für eine gesetzliche „Schuldenbremse“ vor, demzufolge die längerfristige („strukturelle“) Verschuldung des Bundes nicht mehr als 0,35 % des BIP, die der Länder nicht mehr als 0,15 % betragen soll – zusammen immer noch weit mehr als 10 Mrd. im Jahr. Die SPD verlangt jedoch Sätze von 0,5 % und 0,25 %, zusammen also 0,75%, das sind 50 % mehr als Steinbrück vorschlägt. Und das alles, wohlgemerkt, für die Aufschwungphase der Wirtschaft, denn im Abschwung soll die Grenze wie bisher schon bei 3 % Verschuldung liegen, also beim Sechsfachen des Steinbrück-Vorschlages. Das Entscheidende jedoch: Von Schuldenabbau ist überhaupt nicht mehr die Rede, denn wenn nicht im Aufschwung, wann soll er denn dann erfolgen? Von allen Fraktionen im Bundestag hat nur die FDP noch die Courage, sich gegen jede Netto-Kreditaufnahme als „Normalfinanzierungsinstrument“ zu wenden.
Die gleiche Bundesregierung verabschiedet in diesen Wochen das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), mit dem auf Bauherren und Investoren Belastungen in nicht kalkulierbarer Höhe zukommen, denn die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien kostet Geld. Zwar sind Altbauten ausgespart, aber deren Verpflichtung zur erhöhten Wärmedämmung und zum Einbau neuer Heizungsanlagen ist ohnehin schon teuer genug.
Erhebt sich die Frage der Finanzierung, und hier wäre dann Bezug zu nehmen auf die Schuldenmacherei des Bundes, denn selbst wenn der private Hauseigentümer die Bauhypotheken der vergangenen zehn oder 20 Jahre brav getilgt hat, wird die ergänzende Kreditaufnahme schwierig bis unmöglich. Warum? Weil sich die Ertragsaussichten von Gebäuden und die Kostensituation des eigenen Einfamilienhauses weiter verschlechtern – nicht zuletzt durch die zusätzlichen Klimaschutzpakete, die z. B. in derart steigende Strompreise münden, dass einem schlecht werden kann.
Der Leistungspreis eines Stromanbieters ist ohnehin schon vielfach erhöht durch die – nun endgültig fixierte – Subventionierung der verschiedenen regenerativen Stromgewinnungsarten, die damit vom Verbraucher finanziert werden. Und dann kommen auf diesen Preis – sehen Sie sich Ihre Rechnung an – noch mal ca. 30 % Strom- und Mehrwertsteuer obendrauf, eine Größenordnung, die an die Zinsen von Wucherern im Gangstermilieu erinnert.
Merke: Die Gauner sind unter uns!
Autor: Dietmar Otremba