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Fettes Abwasser darf nicht mehr unbehandelt in Kanäle fließen
Neuer Grenzwert gegen Gestank und Korrosion Grundeigentümer müssen Fettabscheider einbauen
26.06.2008 (GE 12/2008, 761) Jeder kennt das: Die sprichwörtliche Berliner Luft müffelt an manchen besonders den heißen Tagen, als ob sie von Schwaden aus Kloaken durchzogen wäre. Die üblen Dünste steigen aus der Kanalisation, die allzu oft mehr Fett bekommt, als ihr bekommt. Deshalb gibt es nun auch in Berlin wie schon in vielen anderen Städten einen Fett-Grenzwert fürs Abwasser. Wenn es fetter ist als erlaubt etwa bei Gaststätten , dann muss ein Fettabscheider betrieben werden.
Die Berliner Wasserbetriebe wollen den Kanalisationsgeruch jetzt nicht mehr nur mit technischen Mitteln bekämpfen, sondern auch mit einer Neuregelung der Einleitbedingungen von Abwasser in die öffentliche Kanalisation in Berlin gegen die Ursachen vorgehen. Besonders relevant ist dies für Gastronomen: Abwasser, das Fette, Öle oder Benzin in einer Konzentration von mehr als 300 mg/l enthält, darf nicht mehr eingeleitet, sondern muss gesondert aufgefangen und/oder vor dem Einleiten in Abscheideranlagen aufbereitet werden, die regelmäßigen Wartungs- und Entsorgungsintervallen unterliegen. Die Berliner Wasserbetriebe haben jetzt ihre Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung (ABE) in Berlin entsprechend geändert und die maximalen Konzentrationswerte für Abwassereinleitungen um den Parameter SLS (schwerflüchtige lipophile Stoffe) ergänzt.
In § 4 Abs. 4 der ABE heißt es jetzt:
Eigentümer von Grundstücken, auf denen infolge gewerblicher Tätigkeit Stoffe anfallen, die leichter als Wasser sind, wie z. B. Benzin, Öle oder Fette, haben Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser entsprechend dem Stand der Technik einzubauen und zu betreiben.
Hintergrund der Neuregelung sind immer größere Probleme mit Fetten in den Abwasserkanälen. Bestimmte Fette lagern sich ab und führen neben Gestank auch zu Verstopfungen. Andere Fette lassen das Abwasser faulen, wobei es neben dem schwefligen, beißenden Geruch auch zur Bildung von Schwefelsäure kommt, die Einstiegsschächte aus Beton und Steigeisen korrodierend zersetzt. Diesen negativen Effekten muss mit hohem Spül- und Instandhaltungsaufwand entgegengewirkt werden.
Durch die Neuregelung wird klargestellt, dass die Verantwortlichkeit für den Einbau und Betrieb eines den technischen Anforderungen entsprechenden Abscheiders beim jeweiligen Grundstückseigentümer liegt, der im Regelfall zugleich der Vertragspartner der Wasserbetriebe ist.
Der Grenzwert von 300 mg/l SLS (schwerflüchtige lipophile Stoffe) wird von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) empfohlen und gilt auch in anderen Städten. Lipophil heißt fettliebend und bezeichnet Stoffe, die sich in Fetten und Ölen gut lösen. Lipophile Substanzen sind in der Regel wasserabweisend.
Die BWB haben aber bislang kaum Möglichkeiten, nachzuweisen, wer im konkreten Einzelfall Verursacher von zu hohen Fettbeigaben im Abwasser ist. Zwar gibt es eine Einleiter-Überwachungsguppe der BWB, die Stichproben macht, aber überwiegend ist man auf guten Willen angewiesen.
In § 4 Abs. 4 der ABE heißt es jetzt:
Eigentümer von Grundstücken, auf denen infolge gewerblicher Tätigkeit Stoffe anfallen, die leichter als Wasser sind, wie z. B. Benzin, Öle oder Fette, haben Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser entsprechend dem Stand der Technik einzubauen und zu betreiben.
Hintergrund der Neuregelung sind immer größere Probleme mit Fetten in den Abwasserkanälen. Bestimmte Fette lagern sich ab und führen neben Gestank auch zu Verstopfungen. Andere Fette lassen das Abwasser faulen, wobei es neben dem schwefligen, beißenden Geruch auch zur Bildung von Schwefelsäure kommt, die Einstiegsschächte aus Beton und Steigeisen korrodierend zersetzt. Diesen negativen Effekten muss mit hohem Spül- und Instandhaltungsaufwand entgegengewirkt werden.
Durch die Neuregelung wird klargestellt, dass die Verantwortlichkeit für den Einbau und Betrieb eines den technischen Anforderungen entsprechenden Abscheiders beim jeweiligen Grundstückseigentümer liegt, der im Regelfall zugleich der Vertragspartner der Wasserbetriebe ist.
Der Grenzwert von 300 mg/l SLS (schwerflüchtige lipophile Stoffe) wird von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) empfohlen und gilt auch in anderen Städten. Lipophil heißt fettliebend und bezeichnet Stoffe, die sich in Fetten und Ölen gut lösen. Lipophile Substanzen sind in der Regel wasserabweisend.
Die BWB haben aber bislang kaum Möglichkeiten, nachzuweisen, wer im konkreten Einzelfall Verursacher von zu hohen Fettbeigaben im Abwasser ist. Zwar gibt es eine Einleiter-Überwachungsguppe der BWB, die Stichproben macht, aber überwiegend ist man auf guten Willen angewiesen.