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Ungezieferplage durch Komposthaufen in Mitte
Ratten verweigern Erscheinen zu den Öffnungszeiten des Bezirksamts
26.05.2008 (GE 10/2008, 628) Unerhört: Ratten in Berlin-Mitte haben sich geweigert, während der üblichen Öffnungszeiten des Bezirksamts einen Komposthaufen zu besteigen, um dem Gesundheitsamt des Bezirks die Möglichkeit zum Einschreiten zu geben.
Eine Immobilienprojektentwicklungsgesellschaft errichtete in der Kleinen Jägerstraße auf dem Friedrichswerder zwei Bauvorhaben, u. a. die sog. Oxford-Residenz. In einem benachbarten Garten eines Grundstücks an der Alten Leipziger Straße stellten sich vermehrt ungebetene Besucher ein: Ungeziefer, Ratten, Mäuse, auch Füchse, die den Komposthaufen als ihren Supermarkt entdeckt hatten. Wegen U-Bahn und Spree wird die Gegend sowieso vermehrt von Ungeziefer heimgesucht, und das hat sich auf der 40 Jahre lang bestehenden Brache zwischen Auswärtigem Amt und Hausvogteiplatz jede Menge Unterschlupfmöglichkeiten in der Berliner Innenstadt geschaffen.
Der Verwalter der Oxford-Residenz wandte sich wegen der Lästlinge an das Bezirksamt Mitte von Berlin und dort an den zuständigen Leiter der Hygiene- und Umweltmedizin. Der wurde darauf aufmerksam gemacht, dass er entsprechend seinen Möglichkeiten aufgrund rechtlicher Vorgaben (u. a. § 17 Infektionsschutzgesetz) gegen Ungeziefer in einer geschlossenen Wohnbebauung vorzugehen habe. Dabei genügt bereits der begründete Verdacht für eine mögliche Krankheitsübertragung, um entsprechende Schritte einzuleiten. Es erfolgte eine Besichtigung bei helllichtem Tageslicht. Ergebnis: Ratten, Füchse usw. wurden nicht gesehen. Damit habe das Bezirksamt keine rechtliche Möglichkeit, die Kompostierung zu untersagen. Immerhin: Dem Verwalter wurde die Möglichkeit eingeräumt, doch noch einmal mitzuteilen, „wer und wann Ratten am Bio-Komposthaufen gesehen hat“. Das könne dann eine Besichtigung des Komposthaufens selbst legitimieren.
Nun muss also ein Fuchs- und Ratten-Protokoll geführt werden, da die lieben Mitbewohner die Abend- und Nachtstunden bevorzugen und sich nicht an die Geschäftszeiten des Gesundheitsamtes halten.