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Praxishinweis
Energieausweis für gemischt genutzte Gebäude
26.05.2008 (GE 10/2008, 657) Für viele Bestandsgebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis 1965 gilt ab dem 1. Juli 2008 bei Vermietung oder Verkauf Energieausweispflicht. Dabei ist grundsätzlich für jedes Gebäude nur ein Ausweis auszustellen. Für Gebäude mit einer Wohn- und Nichtwohnnutzung kann allerdings eine Ausnahme bestehen. Bei Mischnutzung können zwei Ausweise erforderlich werden.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) unterscheidet zwischen Energieausweisen für Wohn- und für Nichtwohngebäude. Dabei versteht die EnEV unter Wohngebäuden Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Hierzu zählen auch Wohnheime, Alten- und Pflegeheime. Unterscheiden sich Art der Nutzung und gebäudetechnische Ausstattung nicht wesentlich von einer Wohnnutzung, beispielsweise bei freiberuflicher Nutzung, die üblicherweise in Wohnungen stattfindet, oder freiberufsähnlicher gewerblicher Nutzung, gilt das gesamte Gebäude ebenfalls als Wohngebäude. Auch ein untergeordneter Anteil Fremdnutzung schadet nicht. Wann eine nicht unerhebliche Fremdnutzung vorliegt, ist in der EnEV nicht vorgegeben. Nach der Begründung zur EnEV soll dies eine Frage des Einzelfalls sein. Ein bestimmter Prozentsatz der Fläche wurde nicht vorgegeben, um den Anwendern genügend Flexibilität zu geben. Im Allgemeinen dürften aber Flächenanteile bis zu 10 % der Gebäudenutzfläche bzw. der Nettogrundfläche (§ 22 Abs. 2 EnEV) des Gebäudes noch als unerheblicher Flächenanteil anzusehen sein.
Bestehen Zweifel, warum der Aussteller für ein Gebäude zwei Ausweise ausgestellt hat, sollte der Eigentümer sich dies zumindest erläutern lassen.
Hinweis der Redaktion: Die Berliner GASAG und die Berliner Energieagentur (BEA) haben eine praktikable Lösung für Energieausweise in Häusern mit Gasetagenheizungen erarbeitet. Mit eigens entwickeltem Computerprogramm werden Gebäude- und die der GASAG bekannten Verbrauchsdaten zusammengeführt und auf Plausibilität geprüft. Mit diesen Daten erarbeitet die BEA Modernisierungsempfehlungen. Mehr dazu auf der Internetseite -> [GE100804]
Bestehen Zweifel, warum der Aussteller für ein Gebäude zwei Ausweise ausgestellt hat, sollte der Eigentümer sich dies zumindest erläutern lassen.
Hinweis der Redaktion: Die Berliner GASAG und die Berliner Energieagentur (BEA) haben eine praktikable Lösung für Energieausweise in Häusern mit Gasetagenheizungen erarbeitet. Mit eigens entwickeltem Computerprogramm werden Gebäude- und die der GASAG bekannten Verbrauchsdaten zusammengeführt und auf Plausibilität geprüft. Mit diesen Daten erarbeitet die BEA Modernisierungsempfehlungen. Mehr dazu auf der Internetseite -> [GE100804]
Autor: RA Wolf-Bodo Friers