Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Gartenbewässerung
Kosten trägt der Sondernutzer
12.05.2008 (GE 9/2008, 592) Bewässerungskosten für eine Gartenfläche mit Sondernutzungsrecht sind vom Sondernutzer zu tragen.
Der Fall: Einem Wohnungseigentümer war ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche eingeräumt worden. Er verlangte, die Bewässerungskosten des Gartens nach Miteigentumsanteilen umzulegen. Zur Erfassung der exakten Kosten wurde ein Zwischenzähler installiert. Auch die Installationskosten standen im Streit. Außerdem hatte besagter Wohnungseigentümer ein Kaninchengehege im Spielbereich seines Gartens aufgestellt.

Die Entscheidung: Das OLG Köln entschied, dass die Kosten der Bewässerung einer gärtnerisch angelegten Sondernutzungsfläche nicht von den Wohnungseigentümern insgesamt zu tragen seien, sondern nur von dem Sondernutzungsberechtigten. Anders sei es bei dem Einbau eines Zwischenzählers zur getrennten Erfassung der Bewässerungskosten. Insoweit handele es sich um eine Angelegenheit der Gemeinschaft.
Das Kaninchengehege stelle nur eine unerhebliche Beeinträchtigung dar, es dürfe bleiben.

OLG Köln, Urteil vom 27. Juni 2005 - 16 Wx 58/05 -